Studienangelegenheiten

Das Referat für Studienangelegenheiten kann leider nicht helfen, wenn du mal deinen Wohnungsschlüssel verloren hast, aber wir können dir bei Problemen im Studienalltag helfen. Wenn ihr Probleme beim Antreten einer Prüfung habt, keinen Platz in einem notwendigen Seminar bekommen habt oder nicht wisst, wie ihr ein Problem kommunizieren sollt, dann meldet euch einfach bei uns. Wir beraten dich, vermitteln gerne bei Konflikten in deinem Fach und bieten dir allerlei Tipps und Tricks. Ob du erst einmal nur einen Ratschlag haben möchtest, eine Lösung oder eine Alternative suchst, wir sind da. Also kannst du dich bei allen Problemen mit deiner Studienorganisation, vertrauensvoll an uns wenden, seien es Ungerechtigkeiten, Probleme mit Prüfungen oder Lehrveranstaltungen. Auch wir selbst sind Studierende und kennen viele aus eigener Erfahrung, also scheue dich nicht, dich per E-Mail, Facebook oder in unseren Sprechstunden Kontakt aufzunehmen. Gemeinsam mit unseren Berater*innen, Mitarbeiter*innen und den Dozierenden finden wir für die meisten Probleme und Fragen eine Lösung. Wichtig ist, dass du dich traust, darüber zu sprechen.

Last but not least beschäftigen wir uns im Referat häufig auch mit Änderungen in den Studiengängen, unser Ziel ist es, diese so studierendenfreundlich wie nur möglich zu machen. Wir sind an der Einrichtung oder Änderung von Studiengängen beteiligt und wenn die Zertifizierung ansteht. Zudem setzen wir uns mit den bestehenden Regelungen für Studium und Prüfungen auseinander und erarbeiten Verbesserungsvorschläge.

Das große Ziel ist es, den Studierenden so viel Stimme und Beteiligung wie möglich zu geben, damit ihr euer Studium selbst mitbestimmen könnt. Denn schließlich soll sich das Studium nach euren Bedürfnissen richten und nicht für ein Verbiegen eurerseits sorgen, damit ihr die organisatorischen Herausforderungen meistert.

FAQ zu Studienfragen

Ich bin bereits zum dritten Mal in einer Prüfung durchgefallen. Darf ich jetzt nicht mehr studieren?

Du kannst unter bestimmten Bedingungen einen Antrag auf einen vierten Versuch stellen („Joker-Versuch“). Dies kannst du einmal in jeweils zwei verschiedenen Modulprüfungen tun. Bitte achte unbedingt auf die einzuhaltenden Fristen! Einen Antrag auf einen „Joker-Versuch“ kannst du nur innerhalb des Monats nach Ende der jeweiligen Korrekturphase stellen! Bei einem etwaigen Studiengangswechsel wird ein Joker-Versuch angerechnet, ebenso in einem späteren Master-Studium.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Links zum Thema “Joker-Versuch” zusammengestellt:

Wir wünschen Dir viel Erfolg!

Ich möchte demnächst in einen Master wechseln,  aber meine Noten sind noch nicht vollständig eingetragen.

Das ist ein lösbares Problem. Du kannst vorläufig in den Master eingeschrieben werden, wenn Du 150 Leistungspunkte aus abgeschlossenen Modulen vorweisen kannst. Da die Bewertungen der Prüfungen im letzten Bachelorsemester zum Teil erst im Laufe des Folgesemesters vorliegen (für Prüfungen im zweiten Prüfungszeitraum, Hausarbeiten u.ä.), besteht die Möglichkeit, den Bachelor-Abschluss bis zum 31.03. des folgenden Jahres (für ein Sommersemester) bzw. 30.09. des folgenden Jahres (für ein Wintersemester) beim Studienservice nachzuweisen, d. h. bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle für den Abschluss des Bachelorstudiums notwendigen Leistungen erfolgreich abgeschlossen sein. Hierzu zählt auch die Bachelorarbeit.

Nähere Informationen zur vorläufigen Einschreibung findet ihr hier

Ich habe ein Problem mit einem Dozenten/einer Dozentin. Was soll ich tun?

Persönliche Probleme sind immer sehr heikel und nur äußerst schwierig zu lösen. Generell solltest du stets höflich und zuvorkommend auftreten, auch wenn es manchmal schwierig ist! Falls ein Dozent/eine Dozentin dich dennoch auf dem Kieker haben sollte, solltest Du Dich am besten direkt an den Lehrbeauftragten wenden und um eine konstruktive Klärung des Problems bemüht sein.

Falls das Problem nach einem Gespräch trotzdem nicht geklärt sein sollte, musst Du Dich an die jeweilige Fachschaft wenden, um das Problem gemeinsam zu lösen. In ganz unangenehmen Fällen solltest Du Dich bei uns melden!

Ich bin am Tag meiner Prüfung krank. Kriege ich dennoch einen Fehlversuch?

Du erhältst dann keinen Fehlversuch, wenn du unverzüglich zu einem/einer Arzt/Ärztin gehst und von diesem/dieser das folgende Rücktrittsformular und das ärztliche Attestformular ausfüllen lässt. Dieses gibst Du dann schnellstmöglich bei Deinem zuständigen Prüfungsamt ab. Innerhalb von 4 Werktagen inkl. Tag der Prüfung. Samstage, Sonn- und Feiertage verlängern die Frist entsprechend.

Ich schreibe zu einem Zeitpunkt zwei Klausuren gleichzeitig. Was soll ich tun?

Du solltest versuchen, herauszufinden, ob noch andere Kommilitonen*innen ebenfalls vom Problem betroffen sind und anschließend beide zuständigen Prüfungsämter informieren und bitten, eine der Klausuren zu verschieben. Sollte es Probleme geben, hilft Dir Deine Fachschaft sicherlich gerne weiter.

Ich will meinen Studiengang wechseln, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich alles berücksichtigt habe.

Wieso darf ich keine Kabine für meine Bachelorarbeit in der UB benutzen?

Leider sieht die UB den Abschluss eines Bachelorstudiums nicht als vollständigen Abschluss an, deswegen dürfen zurzeit nur Masterstudent*innen die Kabinen benutzen. Die UB arbeitet an einem neuen Konzept für die kommenden Jahre, daher könnte sich das demnächst ändern. Zurzeit platzt die UB fast aus den Nähten, deswegen solltest Du deine Bachelorarbeit in der jeweiligen Fachbibliothek oder zu Hause schreiben.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Uniwahlen“?

Die Uniwahlen finden jedes Sommersemester statt. Als Studierende*r unserer Universität kannst Du die Mitglieder des Studierendenparlaments, die Fachschaftsvertretungen, den Senat und den jeweiligen Konvent wählen. Diese sind Teil der studentischen Selbstverwaltung. Die Wahlen finden jedes Sommersemester statt, in der Regel im Juni. Du kannst Dich auf der Studi-Wahl-Homepage über die Wahlen informieren. Wir ermuntern Dich und Deine Kommiliton*innen zur Teilnahme am demokratischen Wahlprozess an Deiner Hochschule!

Ich plane mit meiner Hochschulgruppe bzw. mit meinem Verein eine Party auf dem Uni-Gelände. Was soll ich tun?

Zuerst einmal musst Du Dich um einen Raum kümmern, was Du über das Formular zur Hörsaalbedarfsanmeldung machen kannst. Wenn Du für die Veranstaltung Bierzeltgarnituren, Grill, Gastro-Kühlschränke, Licht- und Musikanlage oder einen Beamer benötigst, solltest Du Dich so früh wie möglich bei unserem Beauftragten für Organisation melden. Anschließend musst Du alle Details klären, um die Veranstaltung rechtzeitig organisieren zu können.

Wo bekomme ich die CAU Card?

Die CAU Card ist der multifunktionale Studienausweis. Ihr benötigt sie zum Bezahlen in der Mensa, zum Ausleihen von Büchern in der UB und zur Teilnahme am Hochschulsport. Die Ausgabe der Karte begann im Sommersemester 2016. Die CAU Card wird als Blankokarte zu Studienbeginn verschickt und muss jedes Semester neu validiert werden. SB-Terminals zur Validierung findet ihr z.B. im Haupteingang von Mensa 1 und von Mensa 2 und im Foyer der Zentralbibliothek. Die CAU Card ist seit Januar 2020 nicht mehr als Semesterticket gültig. Hierfür braucht ihr das Landesweite Semesterticket.

Wenn ihr die CAU Card verliert, könnt ihr eine neue beantragen. Dafür müsst ihr beim Studierendenservice den Antrag auf Neuerstellung abgeben, und 20€ Bearbeitungsgebühr in bar bezahlen.

Nähere Informationen zur CAU Card findet ihr hier

Nähere Informationen zum Verlust der CAU Card findet ihr hier

Ich möchte mir eine Studienbescheinigung ausdrucken. Wie funktioniert das?

Studienbescheinigungen können jederzeit eigenständig über das CAU-Portal ausgedruckt werden. Dort meldest Du Dich zunächst oben rechts auf der Seite mit Deiner Stu-Kennung und Deinem Passwort an, wählst dann oben im lilafarbenen Menü unter „Meine Funktionen“ „Studierendenservice“. Nun erscheint eine Seite, auf der Du „Bescheinigungen“ anklicken und die von Dir benötigte Bescheinigung auswählen kannst.

Ansprechpartner*innen

Judith Adam (Referentin, sie/ihr)

Rieke Lorenzen (Beauftragte, sie/ihr)

Kontakt

E-Mail: studium@asta.uni-kiel.de

Sprechstunde: nach Vereinbarung per E-Mail

Standort

AStA-Büro
in der Mensa 1

Westring 385
24118 Kiel