Platzhalter

Ratgeber Studienstart

[vc_row][vc_column][vc_column_text]

Von der Studienentscheidung zum Studienbeginn: Die wichtigsten Fragen und Antworten für Studieninteressierte und Erstsemester

Diese Ratgeberseiten sollen euch eine Orientierung vor und kurz nach dem Studienbeginn bieten und können hoffentlich viele eurer Fragen beantworten. Für alle weiteren, könnt ihr euch gerne an unsere Allgemeine Studierendenberatung wenden.[/vc_column_text][vc_tta_tour][vc_tta_section title=”1. Welches Fach soll ich studieren?” tab_id=”1457652002554-e6ffb67e-994a”][vc_toggle title=”1.1. Schriftliche Informationen” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” el_id=”1457725809868-981504eb-ad7f”]

„Studien- und Berufswahl“

Dieses grün gebundene Buch gibt es bei den Arbeitsagenturen oder im Buchhandel für wenige Euro. Im Regelfall wird es in den 12. Jahrgängen weiterführender Schulen kostenlos abgegeben. Dieses Buch ist eine wesentliche Orientierungshilfe. Dort erhaltet Ihr u.a. Informationen über:

  • Aufbau und Inhalte der Studiengänge
  • die Studienangebote der Hochschulen
  • die Bewerbungsverfahren
  • die Anschriften der Hochschulen u.a.

Die Internetpräsenz dieses Buches findet Ihr unter www.studienwahl.de.

[/vc_toggle][vc_toggle title=”1.2. Internet” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” el_id=”1457726129928-21e724dd-2a03″]

Auf den Webseiten der Hochschulen findet Ihr Infos über die Bewerbungsverfahren, die Studiengänge und die Beratungsstellen. Die Webadressen sind weitestgehend vereinheitlicht und lauten bei den Universitäten www.uni-städtename.de und bei den Fachhochschulen www.fh-städtename.de. Die Webseite der CAU Kiel findet Ihr somit unter www.uni-kiel.de. Im Kapitel Studium sind einige Seiten benannt, die Euch selbstverständlich auch schon bei Eurer Studienentscheidung unterstützen können. Zur Studienorientierung dienlich sind die Seiten der Zentralen Studienberatung (auch bei anderen Hochschulen). Infos zu Zugangsweisen und Bewerbungsverfahren bieten die Zulassungsstellen und Sekretariate der Hochschulen – an der CAU Kiel der Studierendenservice.

Für die konkrete Studienfachsuche empfiehlt sich hochschulkompass.de – die Serviceseite der Hochschulrektorenkonferenz. Wenn Ihr bei der Fachsuche Euer Wunschfach eingebt, erhaltet Ihr eine Auflistung der möglichen Studienorte. Bei den Angaben zu den Studienorten findet Ihr dann u.a. Informationen zum Studiengang, den Bewerbungsfristen, Schwerpunkten im Studium und Beratungsstellen der Hochschule und auch der Fachbereiche.

Gleichfalls im Internet steht das umfangreiche Informationsangebot der Arbeitsagentur. Unter www.berufenet.arbeitsagentur.de findet Ihr Informationen zu sämtlichen Studienfächern, aber auch zu allen Ausbildungsberufen. Unter www.abi.de steht die Onlinefassung der Zeitschrift der Arbeitsagentur.

Neben vielen weiteren Seiten zur Studien- und Berufswahl – siehe Linklisten anbei – stehen auch die Hochschulrankings, die „Hitparaden“ der Hochschulen, im Netz. Die am meisten verbreitete Untersuchung stammt vom „Centrum für Hochschulentwicklung“ (www.che.de) und wird von der Wochenzeitung „Die Zeit“ veröffentlicht. Rankings können Fingerzeige dafür sein, dass Ihr Euch bestimmte Hochschulen genauer anschaut. Eure Recherche vor Ort können sie nicht ersetzen, denn die Ergebnisse müssen genau betrachtet werden. So kann eine eher “schlecht” gerankte Hochschule trotzdem für Euch die Richtige sein, wenn z.B. dort Eure speziellen Interessen besonders stark im Fach vertreten sind. Bei der späteren Arbeitsplatzsuche spielen die Rankings in Deutschland übrigens eine eher untergeordnete Rolle. Nach einer 2017 in der Wirtschaftswoche veröffentlichen Studie schätzen lediglich 25 % der befragten Arbeitgeber die Platzierung der Herkunftshochschule in einem Ranking als hilfreiches Einstellungskriterium ein. Eine Bestandsaufnahme über den den Sinn und Gehalt der Rankings sowie eine Zusammenstellung neuerer Hitlisten stehen unter http://www.studis-online.de/StudInfo/uniranking.php.

[/vc_toggle][vc_toggle title=”1.3. Tests” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” el_id=”1457726182972-c21d564c-3acb”]

Ebenfalls im Internet findet Ihr eine Reihe von Testverfahren, mit deren Hilfe Ihr einen genaueren Aufschluss über Eure Stärken und Fähigkeiten erhaltet und die Euch Hinweise auf Studienrichtungen geben können. Empfehlenswert sind hier der Test der Ruhruniversität Bochum (http://www.borakel.de/), der Test der Zeitschrift Unicum (http://abi.unicum.de/abi-und-dann/kostenloser-jobtest) und auch der Test der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitesagentur.de). Letzterer ist kostenpflichtig – Ihr könnt diesen Test aber auch im Zusammenhang mit einer Beratung bei der Arbeitsagentur kostenlos machen. Wesentlich ist hier, dass derartige Tests eine Beratung nicht ersetzen, aber durchaus Hinweise geben können, denen in der Beratung oder auch in Gesprächen mit Verwandten und Freunden nachgegangen werden kann.

Eine Übersicht über diese und andere Tests findet Ihr bei studis-online.

Während Ihr bei diesen Selbsttests Euren Befähigungen und Neigungen nachspürt, werden durch Studieneignungstests konkrete Kenntnisse abgefragt. Über das OSA-Portal stehen Euch Self-Assessments zahlreicher Hochschulen zur Verfügung, die Euch die inhaltlichen Anforderungen der Fächer vorstellen und Euch einen Einblick in die Studierweise und die Berufsperspetiven von Studiengängen geben.

Tests können auch zur Auswahl in den Bewerbungsverfahren herangezogen werden. Der Bekannteste ist sicher der TMS – der Test für die medizinischen Studiengänge. Dieser wird auch von der CAU verwendet, genauso wie der PhaSt – der Pharmazie-Studieneignungstest. In jedem Fall bieten auch sie einen Einblick in die Studienanforderungen.

Einen Sonderfall stellt der Online Mathematik Brückenkurs OMB+ dar. Er dient Euch sowohl zur Orientierung als auch zu konkreten Studienvorbereitung. Für ca. 60 Stunden konzipiert, bietet dieser Kurs auch eine Betreuung über virtuelle Tutorien und durch ein Call-Center. Studieninteressierten der Natur- und Wirtschaftswissenschaften, der Informatik und Medizin sowie der Ingenieurwissenschaften ist dieser Kurs ausdrücklich empfohlen.

[/vc_toggle][vc_toggle title=”1.4. Recherche an der Hochschule” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” el_id=”1457726237205-2bddca24-0447″]

Zur Informationsgewinnung solltet Ihr zudem die gewünschte Hochschule selbst aufsuchen. Die Studieninformationstage der Hochschulen sind dazu ein erster Schritt – zu weiteren Anlaufstellen solltet Ihr auch allein gehen. So könnt Ihr als Gasthörer*innen bereits an Lehrveranstaltungen teilnehmen und die Beratungen der Hochschule, der Fachbereiche und der studentischen Vertretungen in Anspruch nehmen. So sammelt Ihr bereits im Vorfeld persönliche Eindrücke von einem Studiengang. An der CAU sind bestimmte Lehrveranstaltungen extra ausgewiesen, die auf den Besuch von Studieninteressierten eingestellt sind. Die Liste dieser Vorlesungen findet Ihr der Homepage der Uni im Kapitel “Schnupperstudium Hereinspaziert“. Zudem könnt Ihr über “Ask a student” einen Informationstag mit Studierenden Eures Wunschfaches verbringen.

Besonders begabten Schüler*innen öffnen mehr und mehr Hochschulen zudem die Pforten für ein Juniorstudium. Voraussetzungen dafür sind die Empfehlung der Schule, das Einverständnis der Fächer und – bei Minderjährigen – auch das Einverständnis der Eltern. Ihr könnt so an ausgewählten Kursen an der Uni teilnehmen und unter Umständen sogar Prüfungen ablegen. Welche Fächer an der CAU dafür zur Verfügung stehen und welche Zugangskriterien bestehen, erfahrt Ihr hier.

[/vc_toggle][vc_toggle title=”1.5. Individuelle Beratungen” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” el_id=”1457726248372-c7639cdb-8606″]

Eine ganz wesentliche Hilfestellung können Euch individuelle Studienberatungen bieten. Sie werden von den meisten Hochschulen zentral für alle Studiengänge angeboten. Darüber hinaus könnt Ihr die Beratung der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen und Euch dort über die Arbeitsmarktchancen und Tätigkeitsfelder Eurer Fächer und über die mögliche Alternative einer Berufsausbildung informieren. Die Kontaktdaten zu diesen Einrichtungen und zu zahlreichen anderen Beratungsangeboten bietet die die CAU auf einer Überblicksseite der Beratungen.

Vom AStA der Uni Kiel wird seit vielen Jahren eine Allgemeine Studienberatung angeboten, in der es u.a. um die Abklärung Eurer Qualifikationen und Interessen geht und auf dieser Grundlage nach geeigneten Studiengängen mit Euch gesucht wird. Ihr erhaltet einen Überblick über die Inhalte und Anforderungen der Fächer. Es werden Spezialisierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten (z.B. Masterstudiengänge) vorgestellt und Euch Informationsmaterial über den Arbeitsmarkt zusammengestellt. Die Kontaktdaten zu der AStA-Beratung findet Ihr unter https://asta.uni-kiel.de und am Ende dieses Beitrages.

Auch bei Beratungen zu Studienentscheidungen gilt: Holt Euch eine Zweitmeinung ein. Ihr habt so ein größeres Informations- und Meinungsspektrum zur Verfügung.

[/vc_toggle][vc_toggle title=”1.6. Praxiserfahrungen sammeln” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” el_id=”1457726249600-f2d495c8-dfa4″]

Ein Blick in die spätere Berufspraxis ist sicherlich lohnend. Kontakte erhaltet Ihr über die Arbeitsagentur, die Berufsverbände, die Handelskammern oder auch die Gelben Seiten, um in Gesprächen mit Personalabteilungen die Anforderungen des Arbeitsmarktes kennen zu lernen.

Empfehlenswert sind zudem Praktika in dem gewünschten Berufsfeld – für einige Studiengänge (z.B. an Fachhochschulen) ist die Absolvierung eines Praktikums sogar Voraussetzung für das Studium (siehe weiter unten). Durch Praxiserfahrungen könnt Ihr das gewünschte Berufsfeld mit Euren Qualifikationen, Interessen und Zielen abgleichen. Zudem hilft Euch ein realistisches Bild vom späteren Beruf dabei, Anforderungen des Studiums besser zu meistern. Ihr wisst besser, wofür Ihr das Studium betreibt und könnt so leichter einschätzen, wofür sich der Aufwand lohnt – oder eben auch nicht!

[/vc_toggle][vc_toggle title=”1.7. Studienfinanzierung klären” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” el_id=”1457726254182-2d419ac5-6fcf”]

Ob ein Studium für Euch in Frage kommt, hängt nicht zuletzt auch von der Möglichkeit der Finanzierung ab.

Unter www.studentenwerk.sh findet Ihr ein ausführliches Kapitel zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG), dem Ihr die Anspruchsvoraussetzungen, Förderungsmöglichkeiten, Bedarfssätze etc. entnehmen könnt. Zum Thema BAföG veröffentlicht der AStA der CAU ein ausführliches BAföG-Info. Viele relevante Informationen findet Ihr auch unter www.bafoeg-rechner.de.

Ein kleiner Teil der Studierenden wird von Stiftungen über Stipendien unterstützt. Informationen darüber findet Ihr über die Webseiten der Hochschulen – der AStA der CAU hat dazu auch ein Stipendien-Info veröffentlicht.

Der überwiegende Teil der Studierenden arbeitet neben dem Studium, um sich den Lebensunterhalt zu verdienen. Einige nehmen sogar einen KfW-Kredit auf. Wichtig ist, dass Ihr Euch rechtzeitig vor Aufnahme Eures Studiums über diese verschiedenen Möglichkeiten informiert.

[/vc_toggle][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”2. Wie erhalte ich einen Studienplatz?” tab_id=”1457649624685-97b8b773-cc45″][vc_toggle title=”2.1. Was berechtigt zu einem Studium?” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” el_id=”1457727049822-952e7a98-c83c”]

Das Abitur, werden viele antworten und liegen damit sicher grundsätzlich richtig. Aber so einfach und so absolut ist der Punkt der Hochschulzugangsberechtigung dann doch nicht.

So gilt für Fachhochschulen bereits der Nachweis der Fachhochschulreife als ausreichend für eine Bewerbung. Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerbt Ihr z.B. durch die erfolgreiche Absolvierung der 12. Schuljahre (bei G9) bzw. des 11. Schuljahres (bei G8). Ganz wichtig ist aber auch noch der berufspraktische Teil, der z.B. durch ein einjähriges Praktikum oder eine Berufsausbildung nachgewiesen werden kann.

Auch bei der Bewerbung an einer Uni werden – neben der Allgemeinen Hochschulreife durch das Abi – auch andere Bildungsabschlüsse anerkannt. So kann durch ein Fachabitur (hier fehlt die zweite Fremdsprache im Schulabschluss) eine Auswahl für bestimmte Studienfächer erfolgen. Das Fachabitur wird z.B. an Berufsoberschulen erworben und ist nicht mit der Fachhochschulreife gleichzusetzen.

Schließlich gibt es auch für besonders beruflich Qualifizierte eine Möglichkeit zum Hochschulzugang, z.B. über eine Meisterprüfung oder einen vergleichbaren Abschluss. Wer keinen derartigen Abschluss nachweisen kann, hat als nach bestimmten beruflichen Qualifikationen aber auch die Möglichkeit, an einer Eignungsprüfung teilzunehmen und so für einzelne Studiengänge die Zulassung zu erhalten. Des Weiteren bietet die CAU bei zulassungsfreien Studiengängen Interessierten mit beruflichen Qualifikationen auch ein Probestudium an.

Zusammenfassende Informationen für die Studienberechtigung an der CAU stehen hier.

Neben der schulischen Vorbildung sind für einzelne Fächer weitere Qualifikationen als Voraussetzung für die Bewerbung (oder für die Einschreibung – siehe dort) relevant. Für einzelne Fachhochschulstudiengänge wird die Absolvierung eines fachbezogenen Praktikums als Zugangsvoraussetzung verlangt. An der CAU wird für die sportwissenschaftlichen Studiengänge der Nachweis eines bestandenen Eignungstestes verlangt. Zum Beispiel muss für einzelne Fächer der Uni Kiel bei der Einschreibung von den jeweiligen Fachbereichen bestätigt werden, dass die künftigen Studierenden aufgrund von Schulnoten oder Zertifikaten bestimmte Sprachen beherrschen.

Diese – und andere – Regelungen können bei den verschiedenen Hochschulformen und in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sein. Deshalb informiert Euch eingehend bei den Zulassungsstellen der Hochschulen. Denn ganz entscheidend beim Punkt Studienberechtigung ist es, dass Ihr bei Euren eigenen Bildungsentscheidungen (welche Kurse belege in in der Schule?; gehe ich vor dem Abi von der Schule?; mache ich ein Berufsausbildung?; besuche ich eine Berufsfachschule? etc.) immer im Auge habt, welche weiteren Bildungswege Ihr Euch damit eröffnet oder erschwert. Es gibt viele Übergänge zwischen den Ausbildungen, aber Ihr könnt nur die Wege planen, die Ihr auch kennt.

Internationale Studieninteressierte mit einem ausländischen Schulabschluss klären ihre besonderen Fragen zur Hochschulzugangsberechtigung über die International Center oder entsprechenden Offices der in Frage kommenden Hochschulen – diese Zugangsverfahren sind im Rahmen dieses Artikels nicht berücksichtigt. Für die CAU gibt es die Infos beim International Center.

[/vc_toggle][vc_toggle title=”2.2. Nach welchen Kriterien wird ausgewählt?” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” el_id=”1457727135052-5380451c-6336″]

Nachdem geklärt ist, ob Ihr die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, geht es nun darum, ob Ihr nun auch Euren Wunschstudiengang erhaltet. In vielen Fächern gibt es erfahrungsgemäß mehr Interessierte als Studienplätze. Dann können Zulassungsbeschränkungen erlassen werden. Für diese beschränkte Anzahl gibt es den Begriff Numerus Clausus (NC).

Die folgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Bewerbung zum 1. Fachsemester der grundständigen Studiengänge. Bewerbungen für ein höheres Fachsemester oder den Master sind hier nicht angesprochen.

Ausführliche Infos zu den Bewerbungsverfahren erhaltet Ihr auf den Webseiten der Hochschulen und bei hochschulstart.de.

Für die meisten Studiengänge sind die wesentlichen Auswahlkriterien der Notendurchschnitt und die Wartezeit.

Den Notendurchschnitt können einige von Euch noch durch Schulleistungen beeinflussen – mit der Ablegung der Hochschulreife steht dieser aber fest. Eine Verbesserung des Notendurchschnitts kann im Nachhinein nur durch Sonderanträge erwirkt werden, wenn Ihr bspw. über Schulgutachten und Atteste nachweist, aus gesundheitlichen Gründen kein besseres Abitur gemacht zu haben (z.B. Erkrankung im 12. Schuljahr).

Nach dem Schulabschluss beeinflussen könnt Ihr hingegen die Wartezeit. Als Wartezeit wird die Zeit in Semestern (Halbjahren) gewertet, die Ihr nach dem Erwerb der Hochschulzulassungsberechtigung verbracht habt. Dabei ist wichtig, dass Studienzeiten an deutschen Hochschulen nicht als Wartesemester berechnet werden. Ein Studium im Ausland ist in der Regel nicht wartezeitschädlich, aber auch hier können einzelne Hochschulen andere Regelungen haben. Auch zur Verbesserung der Wartezeit können ggf. weitere Sonderanträge gestellt werden, wenn man z.B. nachweislich aus gesundheitlichen Gründen ein Schuljahr wiederholen musste. Weitere Infos zur Wartezeit stehen unter Punkt 2.4.1.

Neben dem Notendurchschnitt und der Wartezeit können im Einzelnen weitere Auswahlkriterien und weitere Voraussetzungen für die Bewerbung herangezogen werden.

So kann zunächst der Notendurchschnitt durch die besondere Gewichtung einzelner Schulnoten, die für das gewünschte Fach besonders relevant sind, neu ermittelt werden.

Insbesondere bei musischen oder künstlerischen Studiengängen entscheidet eine Aufnahmeprüfung über die Zuteilung eines Studienplatzes.

Für die Sportwissenschaften wird von den Hochschulen eine sportliche Eingangsprüfung verlangt, die, wie oben bereits für die Uni Kiel erläutert, bei Bestehen eine Bewerbung erst ermöglicht. An anderen Hochschulen, wie z.B. in Köln, entscheidet das Testergebnis gar über die Zulassung zum Studium.

Des Weiteren werden in einigen Fällen die Studienplätze über Auswahlgespräche vergeben, in denen die Bewerber*innen ihre besondere Motivation zum und/oder ihre Vorerfahrungen im angestrebten Studienfeld vortragen sollen.

Schließlich können berufliche Vorbildungen auch bei der Auswahl von Studierenden eine Rolle spielen. Häufiger werden diese allerdings insbesondere bei den Fachhochschulen als Voraussetzung für die Einschreibung gesetzt (siehe dort).

Neben diesen Auswahlkriterien sind auch Studienqualifikationen zu beachten, die einzelne Fächer über die Hochschulzugangsberechtigung hinaus als Voraussetzung zum Studium setzen. Diese sind unabhängig davon zu erfüllen, ob das Fach einem Numerus Clausus unterliegt oder nicht.

So werden für bestimmte Fächer bereits zur Einschreibung der Nachweis von Sprachqualifikationen (z.B. Englisch oder Latein) verlangt. Dieser muss über Schulnoten oder Zertifikate erbracht werden.

Für die Sportwissenschaften wird von den Hochschulen eine sportliche Eingangsprüfung verlangt, die, wie oben bereits für die Uni Kiel erläutert, bei Bestehen eine Bewerbung erst ermöglicht. An anderen Hochschulen, wie z.B. in Köln, entscheidet das Testergebnis gar über die Zulassung zum Studium.

Ihr seht also, dass viele Wege zum ersehnten Studiengang führen können – um so wichtiger ist es für Euch, dass Ihr Euch rechtzeitig über die verschiedenen Zugangsverfahren informiert, damit Ihr Eure Zulassungschancen in etwa einschätzen könnt und ggf. noch durch eigenes Zutun verbessert.

[/vc_toggle][vc_toggle title=”2.3. Wie erfolgt die Auswahl?” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” el_id=”1457727255091-e2760e6b-39d3″]

Die zur Verfügung stehenden Studienplätze werden in Quoten aufgeteilt. Zunächst werden die sog. Vorabquoten abgezogen, die für Zweitstudienbewerber*innen, Härtefälle und ausländische Bewerber*innen mit ausländischer Studienberechtigung vorgesehen sind. Von dem großen Rest werden dann in vielen Fällen (siehe oben) drei Quoten gebildet – eine für den Notendurchschnitt (an der CAU 20 %), eine für die Wartezeit (an der CAU 20 %). und eine Quote “Auswahlverfahren der Hochschulen” (an der CAU 60%). In dieser letzten und größten Quote haben die Studienfächer die Möglichkeiten, weitere Kriterien der Auswahl zu bestimmen, z.B. die Gewichtung von Fachnoten, die Durchführung von Auswahlgesprächen und/oder Tests, die Berücksichtigung fachspezifischer Berufsausbildungen etc.). Oftmals werden aber keine besonderen Auswahlkriterien angewendet, sondern in dieser Quote alleinig der Notendurchschnitt herangezogen. Dies wird auch wieder bei der CAU Kiel zum kommenden Wintersemester 2023/24 der Fall sein. Ausnahmen sind das Fach Pharmazie und die medizinischen Studiengänge, die eine einschlägige Berufsausbildung und das Ergebnis des PhaST bzw. des TMS (s.o.) – einbeziehen. Der Anteil der Plätze, die in den jeweiligen Quoten vergeben werden, schwankt zwischen den Hochschulen. Auch wird von einigen Hochschulen auf die dritte benannte Quote verzichtet.

Nach Bewerbungsende bekommen die Bewerber*innen in jeder Quote einen Rangplatz. Die Rangplätze werden nun durchnummeriert und somit ermittelt, wer einen Platz bekommen kann und wer nicht. Entgegen häufigen Vermutungen wird also im Regelfall nicht die Wartesemesterzahl mit der Durchschnittsnote gewichtet, sondern die Auswahl erfolgt in den Quoten getrennt. Es kann aber z.B. in einer Notendurchschnittsquote die Zahl der Wartesemester eingesetzt werden, um zu entscheiden, wer bei gleichem Notendurchschnitt noch einen Platz bekommen kann. Weitere Entscheidungskriterien in solchen Fällen sind ein abgeleisteter Dienst oder das Los.

[/vc_toggle][vc_toggle title=”2.4. Welche Bewerbungsverfahren gibt es?” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” el_id=”1457727256424-b2229a67-9706″]

Seit einigen Jahren ist vielfach in der Presse vom „Bewerbungschaos“ um die Studienplätze die Rede. Und in der Tat: Aufgrund unterschiedlicher Verfahren und Fristen bei Bewerbung, Zulassung und Einschreibung dauert es viele Wochen, bis die Plätze besetzt sind. Zahlreiche Bewerber*innen sind lange im Unklaren darüber, wo sie denn nun ihr Studium beginnen können. Eine bessere terminliche Koordinierung und eine Vereinfachung des Bewerbungsverfahrens soll das „dialogorientierte Serviceverfahren“ leisten. Leider hat aus organisatorischen und technischen Gründen die flächendeckende Einführung dieses Systems bislang noch nicht geklappt.

Die Verwirrungen bei der Studienplatzvergabe gehen weiter. Auch zum kommenden Wintersemester gibt es wieder mehrere Zulassungsverfahren. Welche Auswahlverfahren die Studiengänge an den jeweiligen Hochschulen haben, findet Ihr auf der Webseite hochschulkompass.de dargestellt.

2.4.1. Zentrale Vergabeverfahren von hochschulstart.de (ZV)

Für einige wenige Studiengänge ist nach wie vor die Bewerbung über das Zentrale Vergabeverfahren von hochschulstart.de notwendig. Es betrifft die Fächer Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin.

Nach Abzug der Vorabquoten (Härtefälle, Zweitstudienbewerber*innen, Bildungsausländer*innen) werden die übrigen Studienplätze zu 30% nach Qualifikation über die Abiturbestenquote vergeben.

10% der Studienplätze werden über die neue Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) vergeben. In dieser Quote werden schulnotenunabhängige Kriterien herangezogen, die von den Hochschulen bestimmt werden. Hier können Eingungstest, Auswahlgespräche oder berufliche Qualifikationen einbezogen werden. Mit dieser neuen Quote wurde die bisherige Wartesemesterquote abgeschafft und damit einem höchstrichterlichen Urteil gefolgt, das diese Quote für die medizininschen Studiengänge und Pharmazie für verfassungswidrig erklärt hat.

60% der Studienplätze werden schließlich über das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben. Die Teilnehmer*innen werden unter den Bewerber*innen bestimmt, die in den Quoten Notendurchschnitt und ZEQ keinen Platz bekommen haben. Als Auswahlkriterium der Hochschulen wird in vielen Fällen der Notendurchschnitt herangezogen. Ebenfalls möglich ist die besondere Berücksichtigung einzelner Fachnoten. Weitere Kriterien können wie bei der ZEQ Testergebnisse, Ergebnisse von Auswahlgesprächen und berufliche Vorqualifikationen sein.

Die Bewerbung erfolgt von der Webseite von hochschulstart.de über das Bewerbungsportal AntOn – Antrag Online.

Informationen dazu stehen auch auf den Webseiten der Hochschulen – für die CAU hier.

2.4.2. Studienplatzvergabe der Hochschulen

Bis auf die wenigen Fächer des allgemeinen Auswahlverfahrens von hochschulstart.de erfolgt die Auswahl der Plätze für die meisten Studiengänge von den Hochschulen direkt.

Die Auswahlkriterien bestimmen hier die Hochschulen selbst. Informiert Euch bitte rechtzeitig über die Zulassungskriterien und -modalitäten Eurer Wunschfächer. Für die CAU findet Ihr auf den Webseiten eine Fächerübersicht und Informationen über die Bewerbungsverfahren.

Direkt von der Uni Kiel werden die zulassungsbeschränkten Fächer 2-Fach-Bachelor-Studiengänge in den drei Profilen Lehramt, Wirtschaftspädagogik und Fachergänzung vergeben. Auf den Webseiten der CAU ist der Zugang zu diesen Studiengängen unter Landesintere Auswahlverfahren erläutert.

Parallelbewerbungen sind möglich, sofern Ihr Euch bei mehreren Einrichtungen bewerben wollt. So könnt Ihr Euch bei mehreren Hochschulen direkt bewerben und Euch zudem auch am Zentraglen Vergabeverfahren von hochschulstart.de beteiligen und auch an dem Dialogorientierten Serviceverfahren.

2.4.3. Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSv)

Diese Einrichtung soll die Auswahlverfahren der einzelnen Hochschulen vereinfachen und koordinieren. Dabei verbleibt aber die inhaltliche Bestimmung über das Verfahren (Quoten, Auswahlkriterien etc.) bei den einzelnen Hochschulen. An der CAU Kiel werden die Studienplätze für die Ein-Fach-Bachelor-Studiengänge und das Fach Rechtswissenschaft in diesem Verfahren vergeben. Informationen zum DoSv sind auf den Webseiten der Uni Kiel veröffentlicht.

Beim dialogorientierten Serviceverfahren (DoSv) registriert Ihr Euch bei hochschulstart.de und bewerbt Euch dann über dieses Portal oder – abhängig von den Wünschen der Hochschulen – auch direkt bei diesen selbst. Ihr könnt in dieses Verfahren auch mehrere Studienwünsche und Hochschulen einbeziehen – es sind maximal 12 Studienwünsche möglich. Ein Studienwunsch ist dabei die Kombination von Studienfach und Studienort. Für die Uni Kiel können zwei Zulassungswünsche benannt werden. Hochschulstart.de sammelt nun die Zulassungsangebote der Hochschulen und stellt sie Euch über das Portal zur Verfügung. Ihr könnt durch eine Priorisierung eine Rangfolge Eurer Wünsche erstellen und den Stand Eurer Bewerbungen über das Portal einsehen. Mehrfachzulassungen und damit verbundene langwierige Nachrückverfahren sollen damit vermieden werden und Euch so frühmöglichst die Zulassung für den Studienplatz ermöglichen.

2.4.4. Zulassungsfreie Fächer

Bei sog. “zulassungsfreien Fächern” braucht Ihr Euch nicht zu bewerben, sondern müsst Euch nur zu festgesetzten Fristen einschreiben (siehe unter 3.).

[/vc_toggle][vc_toggle title=”2.5. Welche Formalia sind zu beachten? – Bewerbungsfristen und -unterlagen” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” el_id=”1457727257743-45577522-d26b”]

An Universitäten wird das Jahr zumeist in Wintersemester (1.Oktober bis 31. März) und Sommersemester (1. April bis 30. September) geteilt. Bei Fachhochschulen und z..B. der Universität Flensburg gelten andere Einteilungen.

Für die Zulassung zum Wintersemester 23/24 an der Christian-Albrechts-Universität läuft die Bewerbungsfrist vom 1.Juni bis zum 15. Juli.

Für die Zulassung zum Sommersemester läuft die Bewerbungsfrist vom 1. Dezember bis zum 15. Januar.

Wichtig: Keine Regel ohne Ausnahme!

Und diese sind in den letzten Jahren zahlreich und vielfältig geworden:

Ausnahme beim Zentralen Vergabeverfahren von hochschulstart.de (medizinische Studiengänge und Pharmazie): Bewerber*innen für das kommende Wintersemester 23/24, die ihr Abitur vor dem 16. Januar 2023 erworben haben (“Altbewerber*innen”), müssen ihren Antrag bis zum 31.5.. einreichen. Für Neu-Abiturient*innen läuft die Bewerbungsfrist vom 1.6. bis 15.7.

Für das folgende Sommersemester gilt die Altbewerber*innenregelung nicht – hier endet Bewerbungsfrist ebenfalls am 15. Januar.

Ausnahmen bei einzelnen Hochschulen: Einzelne Hochschulen (z.B. die Universitäten Flensburg und Leipzig) haben ebenfalls Altbewerber*innenregelungen übernommen und setzen eine vorverlegte Frist denjenigen Bewerber*innen, die die Hochschulzugangsberechtigung schon etwas länger haben. Diese abweichenden Fristen können auch andere als die des Allgemeinen Auswahlverfahrens bei hochschulstart.de sein.

Ausnahmen bei einzelnen Studiengängen: Insbesondere bei künstlerischen und sportwissenschaftlichen Studiengängen werden zur Auswahl der Bewerber*innen Aufnahmeprüfungen eingesetzt. Hier müsst Ihr Euch ggf. für die Prüfungen zu einer gesonderten Frist anmelden. Auch in anderen Fächern werden Tests angeboten oder verlangt.

Da sich die Bewerbungsverfahren und damit auch die Bewerbungsfristen weiter differenzieren, empfehlen sich unbedingt die Einträge im hochschulkompass.de. Nachdem Ihr dort bei der Fachsuche Euch die Ergebnisliste Eure Studien- und Hochschulwünsche habt anzeigen lassen, findet Ihr bei den Einträgen der Studienorte auch immer die Bewerbungsfristen. Zudem gibt es eine pdf-Fristenübersicht auf der Webseite des Hochschulkompass.

Die Bewerbung erfolgt bei hochschulstart.de und bei den meisten Hochschulen online. An der Uni Kiel geschieht dies über das CAU-Portal. Sehr unterschiedlich ist allerdings, welche Unterlagen zur Bewerbung eingereicht werden müssen. Erwarten z.B. einige Einrichtungen bereits bei der Bewerbung eine beglaubigte Kopie vom Abi-Zeugnis, ist dies bei Direktbewerbungen an die CAU – außer in einigen Ausnahmefällen – erst bei der Einschreibung erforderlich. Achtet deshalb unbedingt darauf, dass Ihr diese Formalia einhaltet. Es ist mehr als ärgerlich, wenn Ihr aufgrund eines Formfehlers einen Studienplatz nicht erhaltet.

[/vc_toggle][vc_toggle title=”2.6. Was tun bei einer Absage?” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” el_id=”1457727259336-4e1827f0-b8b5″]

Aufgrund der Zulassungsbeschränkungen kann es Euch passieren, dass Eure Bewerbung keinen Erfolg hat. Solltet Ihr Euch an mehreren Hochschulen für Euren Studiengang beworben, aber nicht Euren Wunschort erhalten haben, könnt Ihr ggf. an einer anderen Hochschule Euer Studium beginnen und versuchen, den Ort zu wechseln (siehe weiter unten unter Punkt 6). Sicher ist dies nicht, so dass Ihr evtl. auch am nicht so geliebten Ort verbleiben müsst, sollte Euch der Studiengang wichtiger sein als der Studienort.

Sollten auch nach Nachrück- und Restplätzeverfahren noch Kapazitäten frei geblieben sein, werden die dann noch verbliebenen Studienplätze im Losverfahren vergeben. An vielen Hochschulen (so auch an der CAU Kiel) könnt Ihr am Losverfahren teilnehmen, auch wenn Ihr Euch vorher nicht um den Studienplatz beworben habt. Auf den Webseiten der Hochschulen und bei den Zulassungsstellen erfahrt Ihr die Termine und Formalia des Losverfahrens. Die Hochschulrektorenkonferenz bietet eine zentrale Studienplatzbörse an, an die die Hochschulen frei gebliebene Studienplätze melden. Unter http://www.hochschulkompass.de/studienplatzboerse.html könnt Ihr dann die Restplätze einsehen und so vielleicht doch noch Euren Wunschstudiengang erhalten.

Erwähnt werden soll an dieser Stelle auch die Möglichkeit eines Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens. Ihr habt ein sogar grundgesetzlich verbrieftes Recht auf freie Berufswahl. Dieses Recht kann Euch nur vorenthalten werden, wenn die Kapazitäten nicht zureichend sind, um Euch auszubilden. Bei einer Ablehnung könnt Ihr also Widerspruch einlegen und ggf. eine Kapazitätenklage einleiten. Über die Aussichten, Verfahren und Kosten informieren Euch die Studierendenvertretungen – eine vorgehende Beratung ist hier sehr sinnvoll. Eine informative Übersicht über das Widerspruchs- und Klageverfahren findet Ihr bei studis-online.

Es kann aber geschehen, dass auch nach Ausschöpfung dieser Möglichkeiten Euer Studienwunsch unerfüllt bleibt. Es gilt dann nach alternativen Wegen zu suchen, z.B. über den Erwerb von Wartesemestern, den Versuch des Quereinstiegs (siehe Punkt 5), die Suche nach Studienalternativen oder anderen Ausbildungswegen. Hier ist es nun besonders wichtig, dass Ihr Euch qualifiziert beraten lasst, damit Ihr zu einer realistischen Einschätzung Eurer Chancen kommt.

[/vc_toggle][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”3. Einschreibung” tab_id=”1457649623277-fb9ee88b-8340″][vc_column_text]

Wenn Eure Bewerbung erfolgreich war oder Ihr ein zulassungsfreies Fach studieren wollt, erhaltet Ihr den Studienplatz erst durch die Einschreibung, auch Immatrikulation genannt. Die Zulassung ist also nur die Mitteilung über das Anrecht auf den Studienplatz. Erst durch die Einschreibung tretet Ihr den Platz an. Dies gilt auch für die Studiengänge des Vergabeverfahrens bei hochschulstart.de und des dialogorientierten Serviceverfahrens. Die Termine zur Einschreibung werden im Zulassungsbescheid bzw. von den Hochschulen mitgeteilt. Auf diesem Wege erfahrt Ihr auch, in welcher Form die Einschreibung zu erfolgen hat (online und/oder per Post) und welche Unterlagen Ihr zur Immatrikulation einzureichen habt.

Zu diesen Unterlagen gehören für einige Fächer auch die Nachweise über absolvierte Praktika und erbrachte Sprachqualifikationen. Auch hier ist eine gründliche Vorinformation dringend erforderlich, damit Ihr diese Nachweise auch rechtzeitig beibringen könnt.

Dieses Hinweise gelten selbstverständlich auch für die zulassungsfreien Studiengänge. Hier musstet Ihr nicht ein Auswahlverfahren durchlaufen, aber trotzdem gelten auch hier verbindliche Regelungen wie Form (online oder Brief), Fristen und erforderliche Unterlagen. Auch hier schützt Euch nur eine rechtzeitige Informationsgewinnung vor bösen Überraschungen.

[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”4. Tipps zum Studienstart” tab_id=”1457649621803-a05ca11e-f5c3″][vc_toggle title=”” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” open=”true” el_id=”1457729210173-6936ba32-f1bf”]

Der erste Schritt ist getan – mit der Einschreibung seid Ihr nun Studierende.

Neben vielen anderen Aufgaben (Wohnungssuche, BAföG-Antrag, Stadt und Leute kennen lernen etc.) geht es jetzt hauptsächlich darum, einen Überblick über die Anforderungen des ersten Studienabschnitts zu gewinnen und einen Studienplan für das erste Semester zu erstellen.

Ihr stellt Euch Euren Stundenplan zusammen, in dem Ihr die Anforderungen aus den Prüfungsordnungen mit dem Lehrangebot aus dem Vorlesungsverzeichnis abgleicht. Dazu gibt es von den meisten Instituten Studienplanempfehlungen, die Euch ein gründliches und zügiges Studieren ermöglichen sollen.

Das klingt sicherlich alles recht kompliziert. Zum Trost: Das ist es auch! Im Folgenden soll beschrieben werden, wie Ihr Euch die notwendigen Informationen besorgt und wer Euch bei der Organisation Eures Studiums helfen kann.

Wo gibt es Informationen?

[/vc_toggle][vc_toggle title=”4.1. Internet” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” el_id=”1457729304036-2f874938-9b62″]

Die Internetseiten der Uni Kiel bieten Euch, neben anderen nützlichen Informationen, Erläuterungen zu den einzelnen Studiengängen. Unter www.studium.uni-kiel.de  stehen viele Hinweise für Euren Studienstart. Das Studienangebot der CAU listet die Fächer an der CAU mit den entsprechenden Studieninformationsblättern auf. Diese enthalten eine Kurzbeschreibung des betreffenden Faches, die Gliederung des Studiums, eine Auflistung der verlangten Studienleistungen und die Namen der Ansprechpartner*innen am Fachbereich, den Studienfachberater*innen. Diese sind mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und auch mit den Sprechstunden aufgeführt. Die Infoblätter der Uni bieten Euch insbesondere eine lesbare Zusammenfassung der rechtsverbindlichen Satzungen Eures Studiums.

Über die Fakultäten findet Ihr Links zu Euren Instituten. Auf diesen Seiten stellt sich Euer Fachbereich vor, werden Veranstaltungen angekündigt, wird über Forschungsprojekte informiert und werden weitere Kontaktmöglichkeiten benannt.

[/vc_toggle][vc_toggle title=”4.2. Fachschaftsvertretung” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” el_id=”1457729437134-457d5a12-f53c”]

Besonders zum Studieneinstieg, aber auch später, empfiehlt sich ein Besuch bei der Fachschaftvertretung (kurz “Fachschaft”). Die Fachschaft ist die studentische Interessenvertretung am Fachbereich und Ihr habt dort die Möglichkeit, Leute zu treffen, die Euer Fach selbst studieren. Die Fachschaften organisieren Erstsemesterberatungen und -wochenenden und können Empfehlungen für die Gestaltung des Studienbeginns geben. Zudem stehen Euch die Fachschaften bei Problemen während Eures Studiums zu Verfügung und bieten verschiedene Serviceleistungen an, wie z.B. Vorlesungsskripte, archivierte Prüfungsfragen u. ä. Für Euch jetzt vermutlich am wichtigsten: Viele Fachschaften organisieren Orientierungseinheiten. Eine Auflistung der Fachschaften an der CAU findet Ihr hier.

[/vc_toggle][vc_toggle title=”4.3. Orientierungseinheiten und Vorkurse” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” el_id=”1457729438902-ae4021b8-eec0″]

Vor Vorlesungsbeginn oder in der ersten Semesterwoche werden an zahlreichen Fachbereichen Orientierungsphasen durchgeführt, die zumeist von den Fachschaften organisiert werden. Im Rahmen dieser Tage werden Euch die Institute vorgestellt, die Studienpläne erläutert, das Lehrpersonal bekannt gemacht und die Räumlichkeiten an der Uni gezeigt. Ihr erhaltet einen Überblick über das Angebot und die Öffnungszeiten der Mensen, der verschiedenen Bibliotheken, des Sportforums und anderer Einrichtungen. Und: Ihr habt die Möglichkeit, Mitstudierende kennen zu lernen, erste Erkundungen gemeinsam anzustellen und natürlich auch das Freizeitangebot in Kiel zu erproben.

Das Informationsangebot „Zum Studienbeginn“ listet alle Einführungsveranstaltungen an den Fachbereichen auf. Darin sind die Veranstaltungen der Institute enthalten, aber auch die der Fachschaften und von zentralen Einrichtungen (Zentrum für Lehrerbildung, AStA u.a.).

Ebenfalls vor Studienbeginn werden an etlichen Fachbereichen Vorkurse angeboten. Sie sollen bspw. mathematische Grundlagen aus der Schulzeit wiederholen und zusammenfassen oder die Anforderungen und die Studierweise eines Faches vorstellen. Eine Aufstellung dieser Kurse findet sich ebenfalls unter “Zum Studienbeginn“.

[/vc_toggle][vc_toggle title=”4.4. Personal- und Vorlesungsverzeichnis” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” el_id=”1457729467260-41d63483-428a”]

Das Universitäts-Informations-System (UnivIS) stellt Euch das Vorlesungsverzeichnis über das Internet zur Verfügung. Von der Startseite der CAU unter den Quicklinks anwählbar, ist dort das gesamte Lehrangebot der CAU für das jeweilige Semester mit Ort und Zeitangabe aufgeführt. Das Verzeichnis ist nach Fakultäten geordnet und gliedert für jedes Fach die Veranstaltungen nach den Studienabschnitten und den verschiedenen Formen der Lehrveranstaltungen. Zudem können die Lehrenden ausführliche Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen angeben, so dass Ihr auch erfahrt, welche Inhalte durchgenommen werden und welche Literatur empfehlenswert ist. Über den Nutzen von UnivIS bei der Stundenplanerstellung erfahrt Ihr weiter unten mehr.

Im UnivIS sind auch die Termine und Raumangaben zu den Vorkursen zu finden, die vor Vorlesungsbeginn angeboten werden.

[/vc_toggle][vc_toggle title=”4.5. Fachbereich” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” el_id=”1457729469080-7114aeb3-447f”]

Die erste Anlaufstelle für Studieninformationen nach der Einschreibung ist Euer Fachbereich, den Ihr vorzugsweise schon vorher online aufgesucht habt. Über den Fachbereich erreicht Ihr die Ansprechpartner*innen Eurer Fächer: die oben erwähnten Studienfachberater*innen und die studentischen Fachschaften (s.u.). Insbesondere solltet Ihr am Fachbereich in Erfahrung bringen, ob Anmeldefristen für Lehrveranstaltungen existieren, innerhalb derer Ihr Euch für Kurse eintragen müsst.

Zahlreiche Fachbereiche geben kommentierte Vorlesungsverzeichnisse heraus. Sie beschreiben, ausführlicher als das allgemeine Vorlesungsverzeichnis der Universität, den Inhalt der einzelnen Lehrveranstaltung, geben Literaturempfehlungen, informieren über die zu erbringenden Leistungen, benennen evtl. vorhandene Eingangskriterien (Vorprüfungen, erfolgreich bestandene Module, Teilnehmer*innenliste u. ä.).

Wichtige Informationsquelle ist zudem das Schwarze Brett am Fachbereich. Hier findet Ihr, neben der Auflistung der Lehrveranstaltungen, Termin- und Ortsänderungen, die Sprechzeiten der Dozent*innen u. a. Ein regelmäßiger Besuch dieser Bretter empfiehlt sich also dringend.

Besonders soll an dieser Stelle nochmals auf die Studienfachberatung hingewiesen werden. Sie wird von Dozent*innen abgehalten – die Termine erfahrt Ihr im Geschäftszimmer, am Schwarzen Brett und auf der Webseite des Institutes und der CAU. In der Beratung erhaltet Ihr Empfehlungen über die Studienleistungen im ersten Semester, aber auch über Schwerpunktsetzungen im Studium, Spezialisierungsmöglichkeiten, Berufsaspekte u. ä. Häufig werden von den Fachbereichen auch Einführungsveranstaltungen zu Semesterbeginn angeboten.

[/vc_toggle][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”5. Studienorganisation” tab_id=”1457649620074-97b517dc-09ae”][vc_toggle title=”” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” open=”true” el_id=”1457729824797-d4babff6-0826″]

Mit diesen Informationen ausgestattet, könnt Ihr Euch nun an die Planung Eures Studiums machen.

[/vc_toggle][vc_toggle title=”5.1. Studienaufbau” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” el_id=”1457729860242-accd4fc0-b677″]

Der überwiegende Teil der Studierenden wird künftig das Studium nach den Vorschriften des Bachelorabschlusses bestreiten. Davon werden einige Studierende zudem einen Masterabschluss anstreben. Schließlich bleiben noch für einige Fächer die alten Abschlüsse gültig.

5.1.1. Bachelor

Dieser Abschluss soll Euch nach bereits sechs (in einzelnen Studiengängen auch sieben oder acht) Semestern einen berufsqualifizierenden Abschluss bieten. In Kiel werden der Ein-Fach- und der Zwei-Fach-Bachelor angeboten.

Beim Ein-Fach-Bachelor studiert Ihr Euer Studienfach (z.B. Informatik), indem Ihr mind. sechs Semester lang Lehrveranstaltungen besucht, die in der Regel zu Modulen (z.B. eine Vorlesung mit einer vertiefenden Übung) zusammengefasst werden. Für die erbrachten Leistungen in diesen Lehrveranstaltungen (z.B. Klausuren oder Hausarbeiten) erhaltet Ihr Leistungspunkte (kurz LP, auch credits genannt). Mit den LP soll Euer Arbeitsaufwand (neudeutsch: workload) bemessen werden. Dabei soll ein LP dem Aufwand von 25 – 30 Arbeitsstunden (inkl. Besuch der Lehrveranstaltung) entsprechen.

Für eine erfolgreiche Absolvierung eines sechssemestrigen Bachelorstudiums benötigt Ihr 180 LP, wobei 12 LP auf die Abschlussarbeit entfallen. Einige wenige Studiengänge verlangen 210 LP in 7 Semestern.

Im Zwei-Fach-Bachelor teilen sich je 70 LP auf die beiden Studienfächer. Die Bachelorarbeit wird mit 10 LP veranschlagt. Die verbleibenden 30 LP werden im Profilbereich erworben. Lehramtsstudierende erwerben hier Grundlagen im pädagogischen Bereich, absolvieren zwei Schulpraktika und erhalten Einführungen in die Fachdidaktik. Wer nicht auf Lehramt studiert, hat das Profil Fachergänzung gewählt. Hier werden die 30 fehlenden LP in zusätzlichen Wahlmodulen der Fächer erbracht. Des Weiteren gibt es Angebote berufsqualifizierender Art, wie z. B. in den Sprachen, in BWL oder den Informations- und Kommunikationstechnologien. Auch im Profil Fachergänzung wird ein Praktikum verbindlich vorgeschrieben, das mit 10 LP veranschlagt wird und in den Semesterferien abgeleistet werden soll.

Ein wesentliches Kennzeichen des Bachelorabschlusses ist, dass Ihr Euen Abschluss nicht durch eine große Abschlussprüfung am Ende Eures Studiums abschließt, sondern durch den Erwerb der LP in den Modulen. Ihr belegt z.B. im Fach Geschichte das Basismodul Alte Geschichte, bestehend aus einer Vorlesung und einem Proseminar. Mit bestandener Klausur und Hausarbeit erwerbt Ihr für dieses Modul zusammen 11 von den 180 zu erbringenden LP. Die Noten, mit denen Ihr die Modulprüfungen besteht, werden dann nach den Vorschriften der einzelnen Fächer mit den Leistungspunkten gewichtet. In einigen Fächern gehen alle Prüfungsleistungen in die Examensnote ein – andere Fächer bestimmen einzelne Prüfungsleistungen als notenbildend. Als gesonderte Leistung gegen Ende des Studiums bleibt somit nur noch die Bachelorarbeit übrig, zu der Ihr Euch aber bereits melden könnt, wenn Ihr wenigstens 120 LP „zusammen habt“.

5.1.2. Master

Während der Bachelor Grundlagenkenntnisse und die Methoden des Faches vermittelt, soll daran anschließend der Master die Wissenschaft vertiefen, Spezialisierungen anbieten und/oder auf das Berufsfeld stärker vorbereiten. Er soll im Regelfall 4 Semester dauern. Auch der Master ist für bestimmte Fächer als Zwei-Fach-Abschluss möglich.

Für den Master werden 120 LP verlangt, von denen 30 (20 bei zwei Fächern) auf die Masterarbeit entfallen.

Für den Master wird ein erster akademischer Abschluss (im Wesentlichen der Bachelor) vorausgesetzt. Es können evtl. auch vergleichbare Qualifikationen eingebracht werden. Der Master ist an weitere Zulassungsvoraussetzungen gebunden, d.h. es besteht keine automatische Übernahme von einem Bachelor- in einen Masterstudiengang. So kann eine Mindestnote im ersten Abschluss erforderlich sein. Zudem können besondere Sprachanforderungen (z.B. Englisch-Zertifikate oder das Latinum) gestellt werden. Schließlich: Aus kapazitären Gründen können auch Masterstudiengänge zulassungsbeschränkt sein. Es wird also in diesem Fall eine nochmalige Bewerbung notwendig, bei der dann z.B. die Note des Bachelorabschlusses über die Zulassung entscheidet.

Für Eure Planungen in den nächsten Semestern ist von Bedeutung, dass Ihr Euch rechtzeitig überlegt, ob und welchen Master Ihr an den Bachelor anschließen wollt. Dabei ist nicht nur Eure Note relevant, sondern vordringlich, ob Euer Bachelorabschluss für den Master hinreichend qualifiziert und ob es weitere Zugangsbedingungen (z.B. Sprachnachweise) gibt. Daher empfiehlt sich bei diesbezüglichen Fragen der Kontakt mit den zuständigen Prüfungsämtern und/oder den Studienfachberater*innen.

5.1.3. Traditionelle Abschlüsse: Staatsexamen, Kirchliches Examen, Diplom

In Kiel bietet die Theologische Fakultät das Kirchliche Examen und das Diplom als Abschlüsse an. Die Studienordnungen wurden aber bereits modularisiert, so dass die Studierweise den neuen Abschlüssen angeglichen wurde

Anders verhält es sich bei den Staatsexamina der medizinischen Studiengänge, Pharmazie und Jura. Gemeinsam ist diesen Studiengängen, dass hier nicht – wie in den Bachelor- und Masterabschlüssen – Leistungspunkte gesammelt werden, sondern die Studien- und Prüfungsordnungen dieser Fächer Euch den Erwerb von Leistungs- und Teilnahmenachweisen (Scheinen) vorschreiben, die Euch zur Teilnahme an den Zwischenprüfungen und Examina berechtigen.

Die Zwischenprüfung und die Abschlussexamina bestehen aus mündlichen und schriftlichen Prüfungen und ggf. der Anfertigung einer Abschlussarbeit. Die Abschlussnote wird aus diesen Prüfungsteilen ermittelt, wobei die Noten der Zwischenprüfungen im Examen nicht berücksichtigt werden.

[/vc_toggle][vc_toggle title=”5.2. Die verschiedenen Formen von Lehrveranstaltungen” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” el_id=”1457730283540-a0445ea7-135b”]

Bei der Lektüre der schriftlichen Studieninformationen werdet Ihr feststellen, dass es an der Uni – anders als an der Schule – unterschiedliche Formen von Lehrveranstaltungen gibt. Am wichtigsten sind:

Vorlesungen

führt in das Fach oder ein Teilgebiet ein und gibt einen Überblick über den Forschungsstand. In Vorlesungen werden theoretische Grundlagen vermittelt, die vom Studierenden durch Selbststudium vertieft werden sollen. Vorlesungen werden von Professor*innen oder Habilitierten (besonders qualifizierte Hochschullehrer*innen) in der Form von Vorträgen gehalten.

Seminare

In Seminaren sollen Teilgebiete des Faches vertieft vorgestellt werden. Dabei sollen die Studierenden zu einer selbständigen und kritischen Auseinandersetzung mit dem Wissensstoff und den Forschungsergebnissen angeleitet werden. Seminare können auch von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen gehalten werden. Je nach erreichtem Studienabschnitt der Zielgruppe heißen sie auch Proseminare (Grundstudium) oder Haupt- und Oberseminare (Hauptstudium). In Seminaren geht es insbesondere um die aktive Beteiligung der Studierenden.

Übungen

Hier werden Kenntnisse aus Teilgebiete der Wissenschaft und ihren Methoden durch (praktische) Eigenarbeit der Studierenden vertieft und eingeübt, z.B. Sprachpraxis oder mathematische Verfahren.

Praktika

In Praktika sollt Ihr in wissenschaftliche Experimente eingeübt werden (vom Analysieren bis Programmieren).

Ein Praktikum ist aber nicht nur eine Form der Lehrveranstaltung, sondern meint auch den (zumeist nicht durch die Studienordnungen vorgeschriebenen) Schritt während des Studiums in die Wirtschafts- und Arbeitswelt.

Tutorien

Durch die Tutorien soll den Studierenden die Möglichkeit gegeben werden, den Lernstoff in kleinen Gruppen intensiver zu bearbeiten. Tutorien werden häufig von Studierenden höherer Semester gehalten. In Tutorien einzelner Fächer können sogar Leistungspunkte erworben werden.

Module

In den meisten Studiengängen werden Lehrveranstaltungen zu themenspezifischen Modulen zusammengefasst. So besteht z.B. das Einführungsmodul Alte Geschichte aus einer Vorlesung und einem Proseminar.

[/vc_toggle][vc_toggle title=”5.3. Stundenplan” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” el_id=”1457730304041-93d741cd-bd98″]

Mit den Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnungen und den Veranstaltungshinweisen des Vorlesungsverzeichnisses könnt Ihr Euch nun an die Anfertigung Eures Stundenplanes machen. An der CAU findet Ihr im Vorlesungsverzeichnis UnivIS auch die Möglichkeit, den Stundenplan online zu erstellen. Unterstützung erhaltet Ihr dabei von den Fachschaften, den Studienfachberater*innen und an der CAU Kiel auch von der Allgemeinen Studienberatung des AStA. Im Campus-Guide des AStA werden auch Tipps gegeben, es finden rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn Informationsveranstaltungen des AStA statt, Ihr könnt zur Beratung kommen oder auch Eure Stundenpläne per E-Mail gegenlesen lassen.

Ganz allgemein solltet Ihr, wie oben erwähnt, das Lehrangebot mit Euren Studienanforderungen vergleichen und zunächst die verbindlich vorgeschriebenen Veranstaltungen belegen. Dabei sollten die

Pflichtlehrveranstaltungen

bevorzugt werden, in denen Ihr die festgelegten Modulprüfungen absolviert bzw. Leistungs- oder Teilnahmenachweise erwerbt. Dieses Vorgehen sollten BAföG-Empfänger*innen besonders beachten, da diese nach einer bestimmten Anzahl von Semestern eine bestimmte Anzahl von Nachweisen vorlegen müssen (siehe auch das ausführliche AStA-BAföG-Info). Anderenfalls setzt der Bezug von BAföG aus. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass nicht notwendigerweise jede Lehrveranstaltung in jedem Semester angeboten wird, so dass evtl. versäumte Kurse nicht einfach im nächsten Semester nachgeholt werden können. Die meisten Fächer geben Euch Studienplanempfehlungen – es ist durchaus sinnvoll, sich zunächst auch daran zu halten. Ihr lernt im Laufe der Zeit, eigene Schwerpunkte und Interessen zu berücksichtigen.

Neben diesen Pflichtveranstaltungen weisen die meisten Studienordnungen einen

Wahlpflichtbereich

aus. Hier sollt Ihr Euch aus dem Veranstaltungsangebot selbständig Module, Vorlesungen oder Seminare aussuchen (die Pflicht zur Wahl). Im Wahlpflichtbereich geht Ihr stärker Euren Interessen nach und bildet Schwerpunkte aus. So könnt Ihr beispielsweise im Fach Deutsch durch die Belegung von Vertiefungs- und Spezialisierungsmodulen wählen, ob Euer Schwerpunkt in der Neueren Deutschen Literatur und Medien, der Älteren Deutschen Literatur oder der Deutschen Sprachwissenschaft liegen soll. BAföG-Bezieher*innen haben hier zu beachten, dass ggf. auch eine gewisse Anzahl von Leistungspunkten aus dem Wahlpflichtbereich für das Amt nachgewiesen werden müssen.

Mit den Veranstaltungen aus dem Pflicht- und Wahlpflichtbereich habt Ihr Eure Modulprüfungen und damit auch eine gewisse Stundenzahl zu absolvieren. Diese

Semesterwochenstunden (SWS)

bezeichnen den Zeitaufwand für eine Lehrveranstaltung, die in einem Semester angeboten wird. Wird im Vorlesungsverzeichnis ein Seminar mit Mittwoch 10-12 Uhr angegeben, bedeutet es, dass Ihr in der Vorlesungszeit jeden Mittwoch dort zu erscheinen habt und die Veranstaltung dann mit 2 SWS ausgewiesen wird. Gemeint sind dabei immer Schulstunden, also 45 Minuten. In dem genannten Beispiel findet das Seminar von 10.15 – 11.45 Uhr statt (akademisches Viertel !).

Anwesenheitspflicht

Wenngleich Ihr an der Universität grundsätzlich die Freiheit habt, welche Veranstaltungen Ihr besucht und wie häufig, so gibt es in den meisten Studiengängen Veranstaltungen, die ihr regelmäßig besuchen müsst. Für Schleswig-Holstein wurde im Dezember 2015 eine sehr weitgehende Anwesenheitspflicht für Lehrveranstaltungen aus dem Hochschulgesetz gestrichen. Dies gilt aber nicht für alle Lehrveranstaltungen. Hierunter fallen bestimmte Übungen und Praktika. Die einzelnen Fächer haben unterschiedliche Fehlzeitenregelungen, sodass Ihr Euch zu Beginn des Semesters darüber informieren solltet. Erfüllt Ihr die Anwesenheitspflicht nicht, so müsst Ihr die betreffende Veranstaltung wiederholen. Wichtig: durch die Corona-Pandemie wurde die Anwesenheitspflicht sehr weitgehend aufgehoben. Ob das für das kommende Wintersemester 21/22 noch gelten wird, wird auf den Webseiten der CAU kommuniziert werden.

An dieser Stelle noch einige Worte zu den 2-Fach-Bachelor/Masterstudiengängen: Mit diesem Abschlussziel habt ihr jedes Semester zwei Studienordnungen zu koordinieren. Außerdem tritt der Profilierungsbereich mit dem Profil “Lehramt” oder “Fachergänzung” hinzu. Etliche Fächer der Philosophischen und Theologischen Fakultät verlangen zudem altsprachliche Kenntnisse, die Ihr ggf. nachholen müsst. Zeitliche Überschneidungen von Pflichtmodulen sollen zwar vermieden werden, können aber auch nicht ausgeschlossen werden. In diesem Fall müsst Ihr dann selbst entscheiden, welche Veranstaltung Euch wichtiger ist: Dabei kann eine Rolle spielen, ob die betreffenden Lehrveranstaltungen regelmäßig angeboten werden, ob sie Voraussetzung für Kurse in folgenden Semestern sind, ob sie dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich angehören u. a. m.

Bei der Entscheidung ist eine Beratung dringend empfehlenswert, damit es nicht zu weiteren, unnötigen Verzögerungen Eures Studiums kommt.

Hilfestellung durch UnivIS

Durch das Onlineangebot UnivIS habt Ihr die Gelegenheit, Euren Stundenplan über den PC zu erstellen. Die Veranstaltungshinweise lassen sich anklicken und graphisch darstellen. Dadurch erkennt Ihr bspw. sehr schnell, ob sich Lehrveranstaltungen zeitlich überschneiden, so dass Ihr Euch zeitig nach Alternativen umsehen könnt.

Und so geht es: Ihr legt neben Euren Rechner die Studienanforderungen (Prüfungsordnung, Studienplan vom Fachbereich oder dem Studieninformationsblatt der CAU), denen Ihr entnehmen könnt, was Ihr zu belegen habt. Dann geht Ihr in das Vorlesungsverzeichnis der Uni (http://univis.uni-kiel.de) . Von dieser Seite begebt Ihr Euch über den Button Vorlesungsverzeichnis auf eine Auflistung der Fakultäten.

Nachdem Ihr Eure Fakultät ausgewählt habt, gelangt Ihr nun zu den Verzeichnissen Eurer Studienfächer. Auf der Übersicht Eures Faches werdet Ihr feststellen, dass das Lehrangebot in beispielsweise die einzelnen Fachsemestern und in die verschiedenen Veranstaltungsformen unterteilt ist. Solltet Ihr also im ersten Semester das Modul “Einführung in die XY” (Vorlesung mit Übung) besuchen, sucht Ihr zunächst die Vorlesung dort auf und markiert sie. Untenstehend findet Ihr die Aufforderung “Auswahl zur Sammlung hinzufügen”, die Ihr mit einem Mausklick bestätigt.

In der oberen Leiste von UnivIS wählt Ihr nun den Button “Sammlung/Stundenplan” an, hinter dem die Liste der von Euch ausgesuchten Veranstaltung erscheint. Diese solltet Ihr dann sichern (Button links). Nachdem Ihr die Sicherung bestätigt habt, könnt Ihr Euch Euren Stundenplan ansehen (Button links). Durch den Button Vorlesungsverzeichnis gelangt Ihr dorthin zurück und sucht unter den zur Vorlesung zugehörigen Übungen Euch eine aus und fügt diese gleichfalls Eurer Sammlung hinzu.

Auf Youtube gibt es inzwischen verschiedene Präsentationen, die Euch den Umgang mit UnivIS demonstrieren. Der AStA hat zahlreich Erklärvideos zur Studienorganisation und Stundenplan veröffentlicht: https://www.youtube.com/watch?v=i_uN15qE2UY&list=PLmgijsp7E0GtE20FKbtYfgyh4kvtNvfT3

Ihr werdet zu Beginn einige Mühe haben, die Lehrveranstaltungen zu finden, aber es übt und geht in späteren Semestern ganz fix. Auch kann ein derartiges Angebot eine Beratung zum Stundenplan nicht ersetzen. Versucht Euch aber bitte daran, umso gezielter könnt Ihr bei Bedarf bei den Fachschaften, den Fachstudienberaterinnen und -beratern und selbstverständlich auch in der Studienberatung des AStA offene Fragen klären.

[/vc_toggle][vc_toggle title=”5.4. Anmeldung zu Lehrveranstaltungen” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” el_id=”1457730308792-95de0257-5a48″]

Zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen müsst Ihr Euch in vielen Fächern noch einmal getrennt anmelden. Hier gibt es bei den Fächern unterschiedliche Verfahren. Einige Fächer nutzen dafür Onlinesysteme – in anderen Fächern läuft die Anmeldung über den Eintrag in Listen oder über eine E-Mail. Über die Zugangsweisen zu den Lehrveranstaltungen informieren die Studieneingangsberatungen und selbstverständlich auch die Orientierungsveranstaltungen der Fachschaften.

[/vc_toggle][vc_toggle title=”5.5. Anmeldung zu den Prüfungen und Prüfungsverwaltung” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” el_id=”1457730307324-7e514cb5-3381″]

In den Bachelor-/Masterstudiengängen ist die Anmeldung – und ggf. auch die Abmeldung – für die Modulprüfungen erforderlich. Da jedes Modul prüfungsrelevant ist, müssen Eure Studiendaten verwaltet werden. Es muss festgehalten werden, ob Ihr zu Prüfungen angetreten seid, ob Ihr diese bestanden habt, welche Noten Ihr erzielt habt und wie viele Versuche Ihr noch habt, um ein Modul abzuschließen. Diese Daten werden von dem für Euch zuständigen Prüfungsamt verwaltet. Über die zentrale Webseite der CAU für die Prüfungsangelegenheiten der Bachelor- und Master-Studiengänge (http://www.studium.uni-kiel.de/de/pruefungen) findet Ihr den Link zu Eurem Prüfungsamt. Außerdem gibt Euch diese Seite die Anmeldetermine und Prüfungszeiträume bekannt, erläutert Euch das Prüfungsverfahren und stellt Euch Informationen für den Orts- und Fachwechsel sowie für den Wechsel zum Master zur Verfügung. Über das CAU-Portal meldet Ihr Euch für Eure Prüfungen an und ggf. auch wieder ab. Ihr erhaltet darüber Informationen über Termine, Uhrzeit und Räume der Prüfungen und natürlich auch über die Prüfungsergebnisse. Über das CAU-Portal habt Ihr somit die Möglichkeit, kontinuierlich die Dokumentation Eures Studienverlaufs zu kontrollieren. Die Dozenten und Dozentinnen tragen dort Eure Prüfungsergebnisse ein, so dass Ihr sehen könnt, wie viele Leistungspunkte Ihr bereits erworben habt und wie diese benotet wurden. So seid Ihr imstande, etwaige Unklarheiten umgehend mit dem Prüfungsamt zu klären.

[/vc_toggle][vc_toggle title=”5.6. Prüfungsverfahren im Bachelor (und Master)” style=”square_outline” color=”black” size=”lg” el_id=”1457730305757-66ea79c5-6573″]

Unter http://www.studium.uni-kiel.de/de/pruefungen findet Ihr umfassende Informationen zum Verfahrensablauf der Prüfungen. Es ist unbedingt notwendig, dass Ihr Euch im Laufe des ersten Semesters über die geltenden Regularien Eurer Fachprüfungsordnung und der Prüfungsverfahrensordnung sowie allgemein über Abläufe von Prüfungen an der CAU informiert.

An dieser Stelle soll daher nur beispielhaft zu Eurer Orientierung vorgestellt werden, wie üblicherweise das Prüfungsverfahren am Ende eines Semesters abläuft.

Für jedes Semester gibt es zwei Prüfungszeiträume – einen am Ende des Semesters, den anderen zu Beginn des nächsten Semesters (Ausnahmen gibt es bei einzelnen Studiengängen der Technischen Fakultät). Die Zeiträume bestehen aus jeweils zwei Wochen, in denen die Klausuren geschrieben werden. Diese Zeiträume sind gleichwertig, Ihr seid also nicht unbedingt verpflichtet, alle Klausuren für den ersten Zeitraum anzumelden. Wichtig ist aber, dass Ihr Euch für Prüfungen, die Ihr bereits im Semester vollbracht habt (z.B. Referate) und für Prüfungen, die Ihr in den Semesterferien ableisten wollt (z.B. Hausarbeiten), im ersten Zeitraum meldet. Den Prüfungszeiträumen vorgeschaltet ist jeweils eine ca. vierwöchige Anmeldephase, die etwa zwei Wochen vor den Prüfungen endet. In diesen vier Wochen könnt Ihr Eure Anmeldungen auch wieder stornieren – bei Klausuren auch noch bis eine Woche vor dem Klausurtermin. Danach ist eine Abmeldung nur aus triftigem Grund (z.B. ärztliches Attest) möglich. Die Anmeldung erfolgt für die meisten Fakultäten über das CAU-Portal beim zuständigen Prüfungsamt. Die Prüfungsämter kontrollieren nun Eure Meldungen (z.B. nach den Teilnehmer*innenlisten der Kurse) und lassen Euch zur Prüfung zu. Ihr seid verpflichtet, diese Zulassung in den zwei Tagen vor den Prüfungen zu überprüfen. Diese Kontrolle erfolgt ebenfalls über das Portal. Bei Unklarheiten setzt Euch bitte sofort mit Eurem Prüfungsamt in Verbindung.

Bei Krankheit und weiteren triftigen Gründen, die unmittelbar vor oder an dem Prüfungstermin auftreten, habt Ihr die Möglichkeit, einen Antrag auf Rücktritt von der Prüfung zu stellen. Hierzu müsst ihr entsprechende Nachweise und das offizielle Formular (http://www.studium.uni-kiel.de/de/pruefungen/formulare) unverzüglich beim zuständigen Prüfungsamt (http://www.studium.uni-kiel.de/de/pruefungen/ba-ma) einreichen. Bei Krankheitsfällen ist das Attestformular der CAU zu nutzen (http://www.studium.uni-kiel.de/de/pruefungen/formulare). Eine “Krankschreibung”, wie sie z.B. einem Arbeitgeber vorgelegt wird (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), wird nicht akzeptiert.

Nach den Prüfungen seht Ihr dann die Ergebnisse über das Portal ein, wobei Prüfungsleistungen nach spätestens sechs Wochen bewertet sein sollen. Solltet Ihr eine Klausur nicht bestanden haben oder nicht angetreten sein, könnt Ihr Euch zum 2. Prüfungszeitraum anmelden. Eine automatische Wiederanmeldung bei nicht bestandener Prüfung erfolgt also nicht! Selbstverständlich könnt Ihr auch einen späteren Zeitraum wählen, in dem dieses Modul geprüft wird. Es ist in den Fächern unterschiedlich geregelt, ob dann der Kurs wiederholt werden muss, in einigen Fällen ist dies zumindest empfehlenswert. Modulprüfungen in Bachelor- und Masterstudiengängen können zweimal wiederholt werden. Das sieht zunächst nach viel aus – es ist es aber nicht. Der letzte Versuch kommt schneller als Ihr glaubt, und dann liegen häufig genug die Nerven blank. Deshalb nehmt bitte bereits den ersten Versuch ernst. In Eurer gesamten Studienzeit an der CAU könnt Ihr für zwei Modulprüfungen einen vierten Versuch beantragen (“Joker”-Regelung). Ein Joker ist also die letzte Möglichkeit ein Modul doch noch zu bestehen. Es gibt abseits davon keine Härtefallregelungen. Ganz wichtig: Der Joker muss rechtzeitig beantragt werden, und zwar bis 30 Tage nach Ende des Überprüfungszeitraums der zum dritten Mal nicht bestandenen Prüfung. Ihr müsst dann aber nicht zum nächstmöglichen Termin antreten, sondern könnt Euch bei Bedarf dafür Zeit lassen.

Eine Wiederholungsmöglichkeit zur Notenverbesserung (Freischuss) habt Ihr in den Bachelor- und Masterstudiengängen nicht. Wenn Ihr mit einem Prüfungsergebnis nicht einverstanden seid, lasst Euch in der Allgemeinen Studienberatung des AStA über einen möglichen Widerspruch beraten. Solltet Ihr den fachlichen Anforderungen eines Moduls nicht gewachsen sein, informiert Euch bei der Studienfachberatung und bei den Fachschaften.

Hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass Ihr bei Euren Planungen darüber, wann Ihr zu den Prüfungen antreten wollt, immer im Blick haben solltet, welche Konsequenzen sich ergeben, wenn ein Modul (noch) nicht bestanden ist. Ist es Voraussetzung für ein anderes Modul? Wann kann ich dieses (oder evtl. ein vergleichbares) Modul wiederholen? Wird sich dadurch das Studium verlängern? Ist die Leistungsbescheinigung für BAföG-Bezieher*innen dadurch gefährdet? Bei derartigen Fragen empfiehlt sich sicher der Weg zur Studienfachberatung, zur Fachschaft und natürlich auch zur AStA-Studienberatung.

[/vc_toggle][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”6. Probleme mit dem Studium?” tab_id=”1457649601362-61d9942e-8714″][vc_column_text]

Zahlreiche Studierende haben in den ersten Semestern den Eindruck, eine falsche Studienwahl getroffen zu haben. Dabei können Probleme im Studium unterschiedliche Ursachen haben:

Zunächst können die Leistungsanforderungen zu hoch sein. Dann ist sicherlich eine frühzeitige Umorientierung sinnvoll. Oder es stellt sich heraus, dass die Erwartungen an den Studiengang nicht mit der tatsächlichen Ausbildungssituation überein stimmen. Auch entwickeln sich die Interessen von Studierenden in neue, andere Richtungen. Hier ist dann zu prüfen, ob etwaige Studienalternativen den eigenen Ansprüchen und Fähigkeiten eher Rechnung tragen.

Davon sind allerdings Probleme zu unterscheiden, die im mangelnden Selbstmanagement liegen. Derartige Schwierigkeiten müssen grundsätzlich geklärt werden und lassen sich nicht durch einen Wechsel der Ausbildung beheben. So ist zu überprüfen, ob bspw. Lerntechniken genutzt werden können oder Hilfestellungen bei der Organisation des Studienalltags vonnöten sind. Ähnliches gilt für Probleme im Prüfungsprozess selbst. Wer unter Prüfungsangst leidet, wird auch in einer neuen Ausbildung vor eine solche Situation gestellt werden. Hier hilft es also nicht, vor einer anstehenden Prüfung in eine neue Ausbildung zu „flüchten“.

Schließlich führen persönliche Probleme und Belastungen im privaten Umfeld häufig zu Leistungs- und Motivationsdefiziten im Studium. So kann es erforderlich werden, der eigenen gesundheitlichen und sozialen Situation mehr Raum zu geben und auch Unterstützung in solchen Lebenslagen zu suchen.

Nicht immer erscheinen den Studierenden ihre Probleme so einfach gegliedert und vielfach sind sie es auch nicht. Oftmals spüren sie eine Unzufriedenheit und Belastung, ohne die Ursachen genau zu kennen. Dann ist es hilfreich, sich Rat zu suchen. Häufig helfen schon Gespräche mit Mitstudierenden, um auf neue Wege zu kommen. Für inhaltliche Fragen zum Studium stehen Euch die Studienfachberater*innen zur Verfügung. Wenn Ihr Entscheidungshilfen benötigt und Unterstützung bei der Strukturierung Eurer Lösungsschritte könnt Ihr Euch gerne an die Allgemeine Studienberatung des AStA wenden. Hier können wir uns zudem auch über den weiteren Studienverlauf, Fachalternativen oder auch Angebote anderer Hochschulen unterhalten. Nicht zuletzt gibt es auch die Psychologische Beratung beim Studentenwerk, die Euch u.a. bei Studienproblemen (Arbeitsstörungen, Prüfungsängsten), aber auch bei andern persönlichen Problemen helfen kann.

Dabei gilt vor allem: Scheut Euch bitte nicht, bei Fragen und Problemen die genannten Stellen aufzusuchen!

[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”7. Fachwechsel” tab_id=”1457649630863-6d294617-2c4d”][vc_column_text]

Bevor Ihr also einen Fachwechsel vornehmt, solltet Ihr Euch klar gemacht haben, warum Ihr den bisherigen Studiengang aufgebt. Ihr solltet zweitens klare Vorstellungen von den (Studien-) Alternativen haben und drittens weitestgehend ausschließen können, dass Probleme, die zum Abbruch des ersten Studienganges führten, im neuen wieder auftauchen. Um Studienalternativen zu überprüfen, könnt Ihr bereits an Vorlesungen des Wunschfaches teilnehmen (die sind zumeist hochschulöffentlich) und Euch dadurch einen inhaltlichen Eindruck verschaffen. Ihr habt die Möglichkeit, Euch durch die Studienfachberater*innen informieren zu lassen und auch den Arbeitsmarkt und Berufsalltag über Praktika und Gespräche mit der Arbeitsagentur zu erkunden. Besonders wichtig: BAföG-Bezieher*innen sollten sich über die Konsequenzen eines möglichen Wechsels bei der BAföG-Beratung des AStA erkundigen.

Solltet Ihr Euch zu einem Wechsel entschlossen haben, müsst Ihr Euch zu den festgelegten Terminen umschreiben bzw. bewerben, wobei allerdings Eure bereits abgeleisteten Studienzeiten nicht als Wartezeit anerkannt werden.

In einigen Fällen ergibt sich auch die Möglichkeit des Quereinstiegs. Ein Quereinstieg ist dann möglich, wenn in dem Wunschfach Kapazitäten frei werden oder sind und Ihr in Eurem bisherigen Studium Modulprüfungen absolviert bzw. Leistungsnachweise erworben habt, die für das gewünschte Fach relevant sind. Auf dieser Grundlage werdet Ihr von dem Wunschfach für ein bestimmtes höheres Fachsemester eingestuft. Für die Zulassung in dieses höhere Fachsemester müsst Ihr Euch dann bei zulassungsbeschränkten Fächern bewerben oder Ihr könnt Euch einfach umschreiben, sollte keine Zulassungsbeschränkung existieren. Da die Chancen dafür bei den einzelnen Fächern sehr unterschiedlich sind, empfiehlt sich eine gründliche Beratung durch den Fachbereich bzw. die Fachschaft. Auch hier haben BAföG-Bezieher*innen darauf zu achten, dass eine weitere Förderung genehmigt wird.

Umfangreiche Informationen zum Thema Studienfachwechsel findet Ihr auf der AStA-Homepage im Kapitel der Allgemeinen Studienberatung.

[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”8. Ortswechsel” tab_id=”1457649632371-e20cb22f-2963″][vc_column_text]

Die Freundin studiert Brauereiwesen an der Bierakademie Weihenstephan? Der Freund lernt Modezeichner in Düsseldorf? Gründe für einen Studienortswechsel gibt es zuhauf. Wenn Ihr an einer anderen Universität weiter studieren wollt, gibt es zunächst die Möglichkeit der Direktbewerbung. Sie ist dann erforderlich, wenn an Eurem Wunschort in Eurem Fach eine Zulassungsbeschränkung existiert. Ihr müsst Euch in diesem Fall zu den üblichen Fristen (in der Regel 15. Januar für das Sommersemester und 15. Juli für das Wintersemester) bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Grundlage dafür sind die Modulprüfungen, Leistungsnachweise oder Zwischenprüfungen, die Ihr bislang erworben habt und das Semester, in dem Ihr Euch befindet. Wichtig ist dabei, dass nicht notwendigerweise alle Nachweise von Eurer Wunschuniversität anerkannt werden müssen, sondern dort ggf. einer Gleichwertigkeitsprüfung unterliegen. Auch ist zu beachten, dass durch die o.g. Bewerbungsfristen nicht immer alle erbrachten Leistungen Berücksichtigung finden. So wird von einigen Hochschulen nur das einbezogen, was bis bspw. zum 15. Juli vorliegt. Leistungen, die erst zum Ende eines Semesters erbracht werden, fallen da unter den Tisch. Ihr solltet Euch daher rechtzeitig über die Bewerbungskriterien und -chancen informieren. Ihr seid so in der Lage, Euer Studium an der Herkunftshochschule gezielt auf den Wechselwunsch ausrichten.

Bei Studierenden von Fächern des bundesweiten Auswahlverfahrens (medizinische Studiengänge und Pharmazie) ist zudem ein Studienplatztausch möglich (auch zum 1. Semester). Auch hier ist i. d. R. die Semester- und Scheingleichheit der Tauschwilligen erforderlich. Tauschpartner*innen könnt Ihr über Kleinanzeigen oder Aushänge suchen. Zudem gibt es eine Organisation, die sich um die Vermittlung von Tauschpartner*innen und bemüht: Die Anträge vom VSB erhaltet Ihr online unter www.studienplatztausch.de.

BAföG-Bezieher*innen sollten auf jeden Fall die Auswirkungen des Hochschulwechsels auf die Förderung beachten. Der Wechsel ist natürlich dem BAföG-Amt mitzuteilen, vielleicht liegt sogar ein Fachrichtungswechsel vor oder es gibt Probleme mit dem Leistungsnachweis. Daher bietet es sich an, derartige Fragen vorab mit der BAföG-Beratung des AStA zu klären.

[/vc_column_text][/vc_tta_section][vc_tta_section title=”Zum Schluss: Wer fragt, gewinnt!” tab_id=”1457649637249-ae3829fa-dca8″][vc_column_text]

In diesem Ratgeber findet Ihr die Kontaktdaten zahlreicher Einrichtungen an der CAU, die Euch in den unterschiedlichsten Lebenslagen unterstützen können. Nutzt bitte diese Angebote.

Und Ihr könnt Euch selbstverständlich gerne an die Allgemeine Studienberatung des AStA wenden. Sie findet als freie Sprechstunde (telefonisch oder in Präsenz)

Montag – Freitag, 10.30 – 14.00 Uhr im Seminargebäude Wilhelm-Seelig-Platz 3 statt.

Zusätzlich werden ausführliche Einzelgespräche (Mo-Fr, 8.00-9.30 Uhr und Mi 15.00-17.00 Uhr) nach Vereinbarung angeboten. Hier könnt Ihr gerne auch schon vorab bei der Anmeldung Eure Fragen und Wünsche angeben, so dass ich mich auf unser Gespräch vorbereiten kann. Die Termine finden dann in Präsenz oder über BigBlueButton statt.

Anfragen können auch per E-Mail unter studienberatung@asta.uni-kiel.de gestellt werden.

Ich wünsche Euch einen guten Start an die Hochschule und viel Spaß, wo immer Ihr studieren werdet – vielleicht ja an der Uni in Kiel!

Volker Röhrich

[/vc_column_text][/vc_tta_section][/vc_tta_tour][/vc_column][/vc_row]

Weitere Neuigkeiten und Themenbeiträge