Symbolbild: Hochschulgesetzesnovelle

Neues Hochschulgesetz

Für die Hochschulen in Schleswig-Holstein wird sich in nächster Zeit einiges ändern. Grund hierfür ist das neue Hochschulgesetz, welches am 17.12.2015 schleswig-holsteinischen Landtag beschlossen wurde. Als AStA haben wir uns über einen langen Zeitraum auf verschiedenen Ebenen in die Diskussion eingebracht und konnten mehrere Verbesserungen für uns Studierende erfolgreich durchsetzen.

Das neue Hochschulgesetz (“HSG) sieht unter anderem die Abschaffung der Anwesenheitspflicht in allen Lehrveranstaltungen außer Laborpraktika, Exkursionen, Sprachkursen und vergleichbaren Veranstaltungen vor. Wir begrüßen diese Maßnahme ausdrücklich, da sie das Studium wieder selbstbestimmter und menschlicher macht. Wir glauben fest daran, dass Studierende freiwillig und mit Freude studieren und auch weiterhin aktiv an Lehrveranstaltungen teilnehmen werden. Die Anwesenheitspflicht stammt aus der Zeit der “Sitzscheine” in Diplom- und Magisterstudiengängen und ist im Zeitalter der Bachelor-/Masterstudiengänge, in denen jedes Modul eine Prüfung enthält, weder notwendig noch als Leistungsanforderung sinnvoll. Im Gegenteil: Sie stellt ein großes Hindernis für Studierende mit Beeinträchtigungen, Kindern oder Pflegeaufgaben dar.

Zum Thema Anwesenheitspflicht haben wir hier ein Fact Sheet zusammengestellt.

Ein weiterer für uns wichtiger Punkt war und ist der Ausbau der demokratischen Partizipation aller Statusgruppen an der Hochschule. Hierbei war unsere Forderung, einen paritätisch mit Professor*innen, Mitarbeiter*innen und Studierenden besetzten Erweiterten Senat zu schaffen. Dieser erweiterte Senat hätte in allen Fragen zu entschieden, die nicht unmittelbar den verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich von Forschung & Lehre beträfen. Zwar wurde im aktuellen Entwurf der Erweiterte Senat geschaffen, jedoch hat dieser nur sehr beschränkte Kompetenzen und alle wichtigen Entscheidungen, etwa die Wahl der Präsidiumsmitglieder, Entscheidungen über (Prüfungs-)Ordnungen und die Verfassung der Universität usw. werden weiterhin im Senat gefällt. Hier haben die Professor*innen immer eine absolute Mehrheit der Stimmen.

Weitere aus unserer Sicht positive Änderungen ergeben sich in folgenden Punkten:

  • Hochschule soll ein offener Raum für alle Menschen sein! Dieser lobenswerten Zielvorstellung wird durch die Einführung einer für die CAU hauptamtlichen Diversity-Beauftragung Rechnung getragen. Sie soll Anlaufstelle für bislang marginalisierte Gruppen der Studierenden sein, Beratung bieten und die Öffnung der Hochschulen für neue Studierendengruppen vorantreiben.
  • Der erleichterte Zugang zur Hochschule für Geflüchtete und beruflich Qualifizierte wird von uns ebenfalls begrüßt, da auch diese Maßnahme zur Öffnung der Hochschule für neue Studierendengruppen beiträgt.
  • Ein weiterer Schritt hin zu einer offenen Hochschule ist, dass Sitzungen nun öffentlich und so für alle Interessierten transparent nachvollziehbar sind. In begründeten Fällen, wie z.B. Personaldebatten oder Beratungen über Entwicklungsstrategien, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, nicht-öffentlich oder nur hochschulöffentlich zu tagen.
  • Die mit dem Gesetz eingeführte Ethikkommission als Unterausschuss des Senats, unter Beteiligung der Studierenden, ist zwar keine Zivilklausel, bietet aber dennoch die Möglichkeit, einen Überblick über Forschungsvorhaben aus Drittmitteln zu gewinnen und die Diskussion über Verantwortung von Forschung auf dem Campus zu führen. Die Möglichkeit, einzelne Projekte im Rahmen dieser Ethikkomission zu diskutieren begrüßen wir ausdrücklich.
  • Die neue Verteilung von Kompetenzen zwischen Hochschulrat und (Erweitertem) Senat sorgt für eine klare Rollenverteilung zwischen beiden Gremien: Der Hochschulrat als beratendes Gremium mit dem Blick auf Entwicklung und Profil der Hochschule und der Senat als Entscheidungsgremium. Damit wird ein “Hineinregieren” des Hochschulrates verhindert und diesem gleichzeitig eine sinnvolle Beratungsfunktion zuteil. In wesentlichen Entscheidungen wie z.B. der Beschlussfassung über den Struktur- und Entwicklungsplan muss die Zustimmung beider Gremien erfolgen, sodass eine intensive Diskussion aus verschiedenen Blickwinkeln heraus gewährleistet wird.
  • Der neue Rechtsstatus der Fachschaften ist für die alltägliche Arbeit der Studierendenvertretung ein großer Fortschritt, da diese somit rechtsgeschäftsfähig gemacht werden und eigenständiger handeln können.
  • Die studentische Beteiligung in Findungskommissionen wird ebenfalls im neuen Gesetz gesichert und bietet den Studierenden die Chance, bei grundlegenden personellen Entscheidungen mit zu wirken und damit auch zur Entwicklung der Hochschule beizutragen.

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