Rechtsberatung

  • Exmatrikuliert? Hinweise zum Widerspruchsverfahren

    Aktuell stehen viele Studierende der CAU vor der Situation, dass sie aufgrund der nicht erfolgten Zahlung der 20 Euro “Verspätungsgebühr” für die nicht fristgemäße Überweisung des Semesterbeitrags exmatrikuliert wurden. Um die Wirkung der Exmatrikulation aufzuschieben, besteht die Möglichkeit, gegen die Exmatrikulation Widerspruch einzulegen. Wenn gegen den Exmatrikulationsbescheid Widerspruch eingelegt werden soll, sollten die folgenden Hinweise…

    Weiterlesen