Job- und Lohnsteuerberatung

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Die meisten Studierenden arbeiten aus unterschiedlichen Gründen nicht nur während der Vorlesungszeit, sondern auch während des Semesters (etwa 2/3 gemäß Sozialerhebung des Studentenwerks). Nicht selten gibt es jedoch Probleme mit den Arbeitgeber*innen und mit der Frage, ab wann überhaupt wieviel Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, was es vor allem mit der Rentenversicherung auf sich hat, welche Auswirkungen Einnahmen etwa auf die Familienversicherung haben und wie es mit der Lohnsteuer ist.

Komme gerne in die Beratung.

Eine zusätzliche Informationsquelle ist das JobInfo, dass derzeit noch aktualisiert wird.

Aktuelle Infos

Energiepreispauschale für Studierende in Höhe von 200 €

Wer?

Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können die Einmalzahlung beantragen. Dazu zählen auch Promotionsstudierende und internationale Studierende.

Wie viel?

200 €

Wann?

Die Anträge können ab sofort gestellt werden. Das Geld ist dann innerhalb weniger Tage auf eurem Konto.

Wird die Pauschale besteuert oder angerechnet? 

Die 200 € werden nicht besteuert. Sie soll weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen berücksichtigt werden und unpfändbar sein.

Anleitung zur Energiepauschale für Studierende

Die Einmalzahlung in Höhe von 200 € kann jetzt auf der Seite www.einmalzahlung200.de beantragt werden.

Schritt 1: BUND – ID anlegen

Zur Beantragung benötigst du eine Bund-ID,
die du entweder mit dem Elster-Zertifikat, mit der Online-Funktion deines Personalausweises/Aufenthaltstitels oder der EU-Identität, einrichten kannst.
Diese sind für die Beantragung aber nicht zwingend erforderlich. Es gibt auch die Möglichkeit, wie bei anderen Online-Nutzerkonten Nutzername und Passwort zu wählen und eine E-Mail-Adresse anzugeben. Folgende Daten müssen ebenfalls ergänzt werden: Geburtstag, Geburtsort und Adresse.

Anschließend erhälst du  eine E-Mail, in der du aufgefordert wirst, deine Registrierung per Klick auf einen Link zu bestätigen.

Schritt 2: Zugangsdaten von der Uni Kiel erhalten

Ab März 2023 erhalten die Studierenden über das CAU Portal – Campusmanagementsystem HisInOne einen Zugangscode sowie eine PIN (für den Identifikationsnachweis bei der Beantragung).
Dazu klickst du nach dem Einloggen auf den Reiter „Mein Studium” und “Studienservice” und wählst anschließend den Navigationspunkt “Bescheide / Bescheinigungen” aus. Daraufhin kannst du durch das Anklicken der Dokumente “PIN-Brief für Energiepreispauschale” und “Zugangscode für Energiepreispauschale” diese herunterladen.

Schritt 3: Energiepreispauschale – 200 € beantragen 

Bitte diese Homepage aufrufen & wie folgt vorgehen:

In der Anmeldemaske auf der Seite muss zuerst der Zugangscode eingegeben werden.

Wer sich bei bundID nur das einfache Konto mit Nutzername und Passwort zugelegt hat (ohne Personalausweis oder Elsterzertifikat), verwendet als Identifikationsnachweis die PIN, die er oder sie zusätzlich zum Zugangscode im CAU Portal – Campusmanagementsystem HisInOne erhalten hat.

Diese PIN wird ebenfalls in der Anmeldemaske unter einmalzahlung200.de eingegeben.

Mit dem nächsten Klick gelangt man zu bundID, meldet sich dort mit der vorher gewählten Methode an und es öffnet sich die Antragsseite.

Nun noch ein paar wichtige Daten eingeben: Bankverbindung (IBAN), mehrere Häkchen setzen, wie z.B.: „Ich versichere, dass ich die Einmalzahlung (…) nur einmal beantrage“ und absenden.

Energiepauschale für arbeitende Personen in Höhe von 300 €

Die Energiepauschale in Höhe von 300 € steht Personen zu, die im Jahr 2022 Einkünfte erzielt haben, z. B. durch einen Minijob, selbstständige Tätigkeit usw. Viele Studierende, die sich zum Zeitpunkt des 1. Septembers in einem Job befanden, haben diese Pauschale im September oder Oktober 2022 in der Regel über den*die Arbeitgeber*in erhalten.

300 € Energiepauschale über die Steuerklärung 2022 erhalten:

Auch Studierende, die nur an einem einzigen Tag im Jahr 2022 Gewinneinkünfte oder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Lohnsteuerklasse 1 bis 5 oder als Minijobber*innen erzielen, kommen in den „Genuss“ der EPP in Höhe von 300 Euro.

Personen, die diese Pauschale also nicht über den*die Arbeitgeber*in erhalten haben, obwohl sie im Jahr 2022 gearbeitet haben, können die Pauschale über die Steuererklärung für das 2022 im Jahr 2023 geltend zu machen.

Wie funktioniert dies für Nicht-Selbstständige?

Ihr müsst lediglich eine Steuererklärung abgeben. Dazu benötigt ihr in der Regel nur den Mantelbogen (Hauptvordruck ESt 1a 2022) und die »Anlage Sonstiges«. In der »Anlage Sonstiges« sind nur die Zeilen 13 und 14 auszufüllen.  Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob ein Anspruch auf die Energiepauschale besteht. Die Energiepauschale erhältst du dann als Steuerrückerstattung.

Wie funktioniert dies für Selbstständige?

Selbstständige sind verpflichtet, eine Steuererklärung mit den erforderlichen Anlagen (z. B. S,EÜR usw.) digital über Elster abzugeben. Das Finanzamt berücksichtigt die Pauschale dann automatisch.

Wichtig für euch:

Alle Pauschalen können nebeneinander bezogen werden.

Terminbuchung

Bitte beachtet vor der Terminbuchung folgende Hinweise:

  • Die Beratung findet jeden Mittwoch von 09:00 – 13:00 Uhr statt.
  • Der Termin kann per Telefon, als Videokonferenz oder in Präsenz stattfinden. Sollte dir der Tag nicht passen, melde dich gerne per E-Mail.
  • Die Termine werden erst 7 Tage im Voraus zur Buchung freigeschaltet.

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Ansprechpartnerin

Sylvia Hohmann

Kontakt

E-Mail: sylvia@asta.uni-kiel.de

Betreff: @Jobberatung

Beratungsort:

AStA-Beratungsbüro

Leibnizstr.15
24118 Kiel

Links neben dem Eingang des Physikzentrums

Beratungszeiten:

Mittwochs: 09:00 – 13:00 Uhr

Rechtlicher Hinweis

Die Beratungsangebote des AStA sind kostenfrei.

Für die Richtigkeit der in den Beratungen gegebenen Informationen können wir aus juristischen Gründen keine Gewähr leisten!